Soziales

Pflegebeitrag für Kinderlose - Differenzierung "ungewollt kinderlos" und "kinderlos" im §55 SGB XI

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

396 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

396 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 30.03.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

13.06.2021, 14:27

Erklärung zugefügt, weil die Petition falsch verstanden wird.


Neue Begründung:

Unsere Gesellschaft hat Schwierigkeiten mit dem Thema Tod und Trauer umzugehen. Die Trauer (ungewollt kinderlos zu sein) und der Tod (eines Kindes während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt) soll mit dieser Petition an Sichtbarkeit gewinnen. Nur die emotionalen Gefühle der betroffenen Frauen, Männer, Diverse zu dem Thema Trauer und Tod werden durch mein Anliegen betrachtet.

Das Anliegen meiner Petition wird falsch verstanden, daher möchte ich zu Beginn herausstellen:

Was ich explizit nicht möchte ist eine Änderung des Pflegebeitrages.

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen seit dem 1. Januar 2005 zusätzlich zum "normalen" Beitragssatz einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten entrichten (§ 55 SGB XI). Zum 1. Januar 2022 soll dieser Zuschlag von 0,25 auf 0,35 erhöht werden. Da die Kinder später einmal die Leistungen aus der Pflegeversicherung erwirtschaften, sollen Eltern dafür „belohnt“ werden, dass sie Kinder großziehen (1 BvR 1629/94). Kinderlose zahlen deshalb einen Beitragszuschlag in die gesetzliche Pflegeversicherung. Ihr Beitragssatz ist somit etwas höher als der von Eltern lebender Kinder.

„Von allen kinderlosen Frauen, Männern, Diverse im Alter zwischen 20 und 50 Jahren sind 25 % ungewollt kinderlos“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - BMFSFJ). Ungewollt Kinderlose versuchen über Jahre und Jahrzehnte, aktiv schwanger zu werden. Ihre Bemühungen, auf natürlichem Wege oder durch Kinderwunschbehandlungen ein Kind zu bekommen, sind anstrengend, nicht immer erfolgreich und zum Teil auch sehr kostenintensiv. Ungewollt Kinderlose sind somit schon dazu bereit, einen Beitrag zum umlagefinanzierten Sozialversicherungssystem zu leisten, sind aber aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage.

Um die gesellschaftliche Wahrnehmung zu stärken, dass es Fehlgeburten und ungewollt Kinderlose gibt, macht es Sinn, an der Stelle zu differenzieren. Für eine ungewollte Kinderlosigkeit gibt es eine Vielzahl an Gründen, die betrachtet werden sollten. Die nachfolgenden beispielhaften Gründe gelten für Betroffene jeden Alters:

  • Frauen haben keine Probleme, schwanger zu werden, verlieren ihre Kinder aber immer wieder durch Fehlgeburt oder Totgeburt.
  • Frauen haben Krankheiten, die eine Schwangerschaft unmöglich machen, oder sie würden ihre eigene Gesundheit durch eine Schwangerschaft aufs Spiel setzen.
  • Frauen werden nicht schwanger, obwohl beide Partner gesund sind.
  • Frauen werden nicht schwanger, weil es Probleme mit den Spermien des Mannes oder andere Krankheiten gibt, die zur Impotenz/Unfruchtbarkeit des Mannes führen können.
  • Frauen werden nicht schwanger, weil sie Krankheiten haben, die eine Schwangerschaft erschweren (Schilddrüsenerkrankungen, Endometriose, usw.).

Zu den gesundheitlichen Problemen kommen auch finanzielle.finanzielle, Esdie gibtebenso finanzielleseelisch Unterstützung von den Krankenkassen für ungewollt Kinderlose. Sie sind aktuell an Bedingungen gekoppelt.belasten. Um bei einer Kinderwunschbehandlung von den Krankenkassen unterstützt zu werden, muss man verheiratet sein und die Frau das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr nicht vollendet haben. SinglefrauenSinglefrauen, -männer, -diverse mit Kinderwunsch bekommen keine Unterstützung. Für verheiratete Paare übernimmt die Krankenkasse bis zu 50 % der Kosten. Die restlichen Kosten müssen die Paare selbst übernehmen. Kinderwunschbehandlungen sind in Deutschland sehr teuer, somit kann sich, je nach Eingriff und Anzahl der Behandlungen trotz Unterstützung der Krankenkassen eine 4- bis 5-stellige Summe anhäufen. Die Erfolgsaussichten der Kinderwunschbehandlungen (IVF, ICSI) liegen bei ca. 25-45 %.

Bei einer Fehlgeburt erleben ungewollt Kinderlose, Schwangerschaften genauso wie Mütter von lebenden Kindern. Sie spüren schon in den ersten Schwangerschaftswochen Hormonveränderungen, sie kennen Schwangerschaftsübelkeit, Schmerzen während der Schwangerschaft und Schmerzen bei der Geburt eines toten Kindes. Sie haben Muttergefühle, erleben einen Milcheinschuss und lieben ihre Kinder genauso wie Eltern von lebenden Kindern. Nach einer Fehlgeburt oder Totgeburt halten sie ein Kind im Arm genauso wie Eltern von lebenden Kindern.

Diese Erfahrungen verändern ungewollt Kinderlose körperlich sowie seelisch. Sie haben das Gefühl, "gescheitert" oder "defekt" zu sein. Der § 55 SGB XI unterscheidet nur „Kinderlose“ und „Eltern“. Ungewollt Kinderlose finden keine Erwähnung - und das spiegelt sich auch in der Gesellschaft wider. Ungewollt Kinderlose werden von der Gesellschaft als "Kinderlose" angesehen, die keine Verantwortung für ein Kind übernehmen möchten und ihr kinderloses Leben genießen. Die Geschichte hinter der Kinderlosigkeit ist dabei nicht von Relevanz, und auf die Frage, warum sie nicht schwanger werden, wissen auch Ärzte die genauen Gründe bei manchen Frauen nicht. Relevanz.

Um die gesellschaftliche Wahrnehmung zu stärken, dass es Fehlgeburten und ungewollt Kinderlose gibt, sollte an dieser Stelle differenziert werden. Kinderkriegen ist immer noch eine Sache der Natur und sollte nicht belohnt oder bestraft werden.Natur. Ungewollt Kinderlose sind somit nicht verantwortlich für ihre Kinderlosigkeit und sollten daher nicht so benannt werden. "Ungewollt Kinderlose" versuchen aktiv schwanger zu werden, dagegen versuchen "Kinderlose" aktiv nicht schwanger zu werden. Dies sind zwei unterschiedliche Lebensweisen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 162 (159 in Deutschland)


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