03.04.2025, 21:36
"Novellierung der zahnärztlichen Gebührenordnungen" in "Anpassung des Punktwertes in der zahnärztlichen Gebührenordnung" geändert und damit die Formulierung konkretisiert.
Neue Begründung:
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertritt seit 1980 als Berufsverband mit gewerkschaftlicher Zwecksetzung die Interessen der Zahnmedizinischen Fachangestellten. Von 1982 bis 1989 wurden die Gehalts- und Manteltarifverträge für diese Berufsgruppe sowie Auszubildende und Fortgebildete im Beruf auf Bundesebene verhandelt. Seit 1989 verweigern die zahnärztlichen Arbeitgeber bundesweiteTarifverhandlungen. Lediglich in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und im Landesteil Westfalen-Lippe übernehmen zahnärztliche Arbeitgeber Verantwortung für ihre Beschäftigten und führen Tarifverhandlungen. Aber auch hier stockt die aktuelle Tarifrunde seit Dezember 2024, da die Arbeitgeber lediglich 2.500 Euro brutto im Monat (14,79 Euro pro Stunde) anbieten. Damit bleibt das Gehalt nach dreijähriger Ausbildung bei hohem Verantwortungsgrad für die Gesundheit von Menschen weiterhin im Niedriglohnbereich.
Dies betrifft 217.567 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in diesem frauendominierten Beruf arbeiten. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit lag im Jahr 2023 das mittlere monatliche Bruttoentgelt (Median) für vollzeitbeschäftigte Zahnmedizinische Fachangestellte bei 2.521 Euro. Diese Statistik zeigt außerdem, dass 25 Prozent der Fachkräfte weniger als 2.177 Euro in Vollzeit und somit 12,57 Euro pro Stunde verdienen. In den östlichen Bundesländern liegt der Median über alle Fachkräfte sogar nur zwischen 2.363 Euro in Brandenburg und 2.274 Euro in Thüringen.
Das Armutsrisiko für Zahnmedizinische Fachangestellte ist somit bereits im Erwerbsleben hoch. Viele brauchen einen Nebenjob, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Im Alter steigt dieses Risiko weiter, denn aufgrund der niedrigen Entgelte sind sie vom durchschnittlichen Entgeltpunkt für die Rente sehr weit entfernt und auf Grundsicherung im Alter angewiesen.
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertritt darüber hinaus seit 2010 die angestellten Zahntechnikerinnen und Zahntechniker. Diverse Versuche, einen Tarifpartner für die 45.556 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Zahntechnikerhandwerk auf Arbeitgeberseite zu finden, sind in den zurückliegenden 15 Jahren im Sande verlaufen.
Nach 3 ½-jähriger Ausbildung lag das monatliche Vollzeitentgelt 2023 im Median bei 2.982 Euro. In diesem Beruf ist die Lohndifferenz bei Vollzeitbeschäftigung mit 19,8 Prozent besonders hoch. Der Bruttostundenlohn von Zahntechnikerinnen betrug im Median 15,55 Euro pro Stunde. Die männlichen Kollegen erhielten 19,38 Euro pro Stunde.
Laut Lohnspiegel.de (Stand 09.01.2025) verdienen in Sachsen Zahntechnikerinnen mit 11,18 Euro und Zahntechniker mit 11,53 Euro sogar weniger als den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn. Auch in Nordrhein-Westfalen verdienen Frauen im Zahntechnikerhandwerk lediglich 13,65 Euro pro Stunde und ihre männlichen Kollegen 14,12 Euro. Dies gilt bei einer Anstellung ohne Berufserfahrung, bei einer Betriebsgröße unter 100 Beschäftigten, mit 40 Wochenstunden als Angestellte bzw. Angestellter in der Privatwirtschaft mit Realschulabschluss, ohne Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Hier ist die Bundesregierung aus wirtschaftlichen Erwägungen und dem Schutz vor Armut für die Beschäftigten gefragt. Solange eine Tarifvertragspartei laut Art. 9 des Grundgesetzes das Recht auf Fernbleiben einer Koalition hat und wir als Arbeitnehmerseite ohne den Tarifpartner keine Allgemeinverbindlichkeit beantragen können, laufen die verfassungsrechtlichen Instrumente wie Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie ins Leere. Der Gesetzgeber sollte im öffentlichen Interesse die Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie die angestellten Zahntechnikerinnen und Zahntechniker vor Lohndumping und Niedriglöhnen bewahren und sie aufgrund ihrer zentralen Rolle für die Mundgesundheit in Deutschland stärken.
Die strengen Obergrenzen bei den zahntechnischen Honoraren und die fehlende NovellierungAnpassung des Punktwertes in der zahnärztlichen GebührenordnungenGebührenordnung begünstigen die prekäre Situation der Berufsangehörigen in der Branche. Um die Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie von Angestellten im Zahntechnikerhandwerk zu verbessern, ist daher ein Branchenmindestlohn mit Gegenfinanzierung durch gesetzliche Regelungen im Sozialgesetzbuch notwendig.
Quellen:(Lübker, M. (2021) Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn? Einblicke aus der WSI-Lohnspiegel-Datenbank, Policy Brief Nr. 59, 9/2021, Wirtschafts- und Sozial-wissenschaftliches Institut)(Burstedde, A./ Tiedemann, J. (2024) IW-Arbeitsmarktfortschreibung 2027, IW-Report 33/2024, Institut der deutschen Wirtschaft)Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit: web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/ (Stand: 23.03.2025)
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 626 (626 in Deutschland)