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La pétition est adressée à : Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Es ist fünf nach zwölf. Faire Gehälter für Angestellte in Zahnarztpraxen und Dentallaboren zur Sicherung Ihrer Mundgesundheit!
Die Gehälter der Angestellten in Zahnarztpraxen und Dentallaboren liegen trotz ihrer zentralen Rolle für die Mundgesundheit in Deutschland und einem hohen Verantwortungsgrad nach 3- bzw. 3 ½- jähriger Ausbildung als Fachkräfte im Gesundheitswesen nach wie vor im Niedriglohnbereich.
Laut Lohnspiegel.de, der Datenbank des wissenschaftlichen Institutes der Hans-Böckler-Stiftung, gehörten die Zahnmedizinischen Fachangestellten (Rang 23) sowie Zahntechnikerinnen und Zahntechniker (Rang 46) bereits 2021 zu den 50 Berufen mit einem erheblichen Risiko für Löhne unter 12 Euro. Auch eine abgeschlossene, mehrjährige Ausbildung bietet keinen hinreichenden Schutz vor niedrigen Löhnen.
In einer in 2024 veröffentlichten Analyse vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) fehlen im Jahr 2027 über 11.000 qualifizierte Zahnmedizinische Fachangestellte. Die Fachkräftelücke wächst und schon jetzt ist die Lage in den Zahnarztpraxen dramatisch.
Inzwischen ist durch den Fachkräftemangel bei Zahnmedizinischen Fachangestellten und im Zahntechnikerhandwerk die flächendeckende zahnärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Zahnersatz bzw. dessen Instandsetzung gefährdet.
Als Verband medizinischer Fachberufe e.V. geben wir mehr als 217.000 Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie 45.000 Angestellten im Zahntechnikerhandwerk als Berufsverband und Gewerkschaft eine Stimme. Wir fordern einen Branchenmindestlohn von mindestens 17,50 Euro pro Stunde nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für folgende Fachkräfte im Gesundheitswesen:
1. Zahnmedizinische Fachangestellte und
2. Zahntechnikerinnen und Zahntechniker
Die Lösung:
Die Gegenfinanzierung muss analog der Pflegebranche und anderer Berufe im Gesundheitswesen durch gesetzliche Regelungen im Sozialgesetzbuch - SGB V - gesichert werden. Die Bundesregierung muss hier im Interesse aller tätig werden und dabei das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Gesundheit einbinden.
Raison
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertritt seit 1980 als Berufsverband mit gewerkschaftlicher Zwecksetzung die Interessen der Zahnmedizinischen Fachangestellten. Von 1982 bis 1989 wurden die Gehalts- und Manteltarifverträge für diese Berufsgruppe sowie Auszubildende und Fortgebildete im Beruf auf Bundesebene verhandelt. Seit 1989 verweigern die zahnärztlichen Arbeitgeber bundesweite
Tarifverhandlungen. Lediglich in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und im Landesteil Westfalen-Lippe übernehmen zahnärztliche Arbeitgeber Verantwortung für ihre Beschäftigten und führen Tarifverhandlungen. Aber auch hier stockt die aktuelle Tarifrunde seit Dezember 2024, da die Arbeitgeber lediglich 2.500 Euro brutto im Monat (14,79 Euro pro Stunde) anbieten. Damit bleibt das Gehalt nach dreijähriger Ausbildung bei hohem Verantwortungsgrad für die Gesundheit von Menschen weiterhin im Niedriglohnbereich.
Dies betrifft 217.567 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in diesem frauendominierten Beruf arbeiten. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit lag im Jahr 2023 das mittlere monatliche Bruttoentgelt (Median) für vollzeitbeschäftigte Zahnmedizinische Fachangestellte bei 2.521 Euro. Diese Statistik zeigt außerdem, dass 25 Prozent der Fachkräfte weniger als 2.177 Euro in Vollzeit und somit 12,57 Euro pro Stunde verdienen. In den östlichen Bundesländern liegt der Median über alle Fachkräfte sogar nur zwischen 2.363 Euro in Brandenburg und 2.274 Euro in Thüringen.
Das Armutsrisiko für Zahnmedizinische Fachangestellte ist somit bereits im Erwerbsleben hoch. Viele brauchen einen Nebenjob, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Im Alter steigt dieses Risiko weiter, denn aufgrund der niedrigen Entgelte sind sie vom durchschnittlichen Entgeltpunkt für die Rente sehr weit entfernt und auf Grundsicherung im Alter angewiesen.
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertritt darüber hinaus seit 2010 die angestellten Zahntechnikerinnen und Zahntechniker. Diverse Versuche, einen Tarifpartner für die 45.556 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Zahntechnikerhandwerk auf Arbeitgeberseite zu finden, sind in den zurückliegenden 15 Jahren im Sande verlaufen.
Nach 3 ½-jähriger Ausbildung lag das monatliche Vollzeitentgelt 2023 im Median bei 2.982 Euro. In diesem Beruf ist die Lohndifferenz bei Vollzeitbeschäftigung mit 19,8 Prozent besonders hoch. Der Bruttostundenlohn von Zahntechnikerinnen betrug im Median 15,55 Euro pro Stunde. Die männlichen Kollegen erhielten 19,38 Euro pro Stunde.
Laut Lohnspiegel.de (Stand 09.01.2025) verdienen in Sachsen Zahntechnikerinnen mit 11,18 Euro und Zahntechniker mit 11,53 Euro sogar weniger als den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn. Auch in Nordrhein-Westfalen verdienen Frauen im Zahntechnikerhandwerk lediglich 13,65 Euro pro Stunde und ihre männlichen Kollegen 14,12 Euro. Dies gilt bei einer Anstellung ohne Berufserfahrung, bei einer Betriebsgröße unter 100 Beschäftigten, mit 40 Wochenstunden als Angestellte bzw. Angestellter in der Privatwirtschaft mit Realschulabschluss, ohne Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Hier ist die Bundesregierung aus wirtschaftlichen Erwägungen und dem Schutz vor Armut für die Beschäftigten gefragt. Solange eine Tarifvertragspartei laut Art. 9 des Grundgesetzes das Recht auf Fernbleiben einer Koalition hat und wir als Arbeitnehmerseite ohne den Tarifpartner keine Allgemeinverbindlichkeit beantragen können, laufen die verfassungsrechtlichen Instrumente wie Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie ins Leere. Der Gesetzgeber sollte im öffentlichen Interesse die Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie die angestellten Zahntechnikerinnen und Zahntechniker vor Lohndumping und Niedriglöhnen bewahren und sie aufgrund ihrer zentralen Rolle für die Mundgesundheit in Deutschland stärken.
Die strengen Obergrenzen bei den zahntechnischen Honoraren und die fehlende Novellierung der zahnärztlichen Gebührenordnungen begünstigen die prekäre Situation der Berufsangehörigen in der Branche. Um die Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie von Angestellten im Zahntechnikerhandwerk zu verbessern, ist daher ein Branchenmindestlohn mit Gegenfinanzierung durch gesetzliche Regelungen im Sozialgesetzbuch notwendig.
Quellen:
(Lübker, M. (2021) Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn? Einblicke aus der WSI-Lohnspiegel-Datenbank, Policy Brief Nr. 59, 9/2021, Wirtschafts- und Sozial-wissenschaftliches Institut)
(Burstedde, A./ Tiedemann, J. (2024) IW-Arbeitsmarktfortschreibung 2027, IW-Report 33/2024, Institut der deutschen Wirtschaft)
Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit: https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/ (Stand: 23.03.2025)
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détails de la pétition
Pétition lancée:
24/03/2025
Fin de la pétition:
23/09/2025
Région:
Allemagne
Catégorie:
Santé
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Änderungen an der Petition
il y a 5 jours -
Débat
Pas encore un argument CONTRA.
Pourquoi les gens signent
Weil ich finde, dass wir zuwenig verdienen und das es mal eine vernünftige Regelung Bindesweit geben muss.
Ich bin sehr oft beim Zahnarzt. Es ist ein sehr wichtiger Beruf der auch richtig vergütet werden sollte.
ZFA‘s verdienen viel zu wenig, ich komme selber aus der Branche und für die Arbeit die man leistet sollte viel mehr drin sein
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