10.02.2020, 11:39
Neue Begründung: Sofern in den hiesigen Betreuungseinrichtungen weiterhin keine München-Zulage gewährt wird, führt dies zu einem ungleichen Wettbewerb mit den umliegenden Gemeinden, die die Zulage bereits gewähren. Die Gewinnung von qualifizierten ErzieherInnen ist jedoch essentiell, um eine sachgerechte Kinderbetreuung in Vaterstetten sicherzustellen und dem steigenden Bedarf infolge des Neubaugebiets gerecht zu werden. Ebenso verlieren die Einrichtungen für die vor Ort ausgebildeten ErzieherInnen an Attraktivität, da sich bereits heute zahlreiche ErzieherInnen nach erfolgter Ausbildung in Richtung der Gemeinden orientieren, die die München-Zulage gewähren.
Ohne die Gewährung der München-Zulage in Vaterstetten wird es daher mittelfristig schlicht nicht möglich sein, den erforderlichen Umfang an Kinderbetreuungsplätzen in unserer Gemeinde abzubilden bzw. aufrecht zu erhalten – denn mit der verfügbaren Personalausstattung steht und fällt die Anzahl der Betreuungsplätze!
Daher möchten wir die ergangene Entscheidung der Gemeinde Vaterstetten nutzen, um bei den Trägern der Vaterstettener Betreuungseinrichtungen für die Gewährung der München-Zulage zu werben. Ebenso möchten wir das Gespräch mit der Gemeinde suchen, inwieweit diese die bestehenden Vaterstettener Einrichtungen finanziell unterstützen kann, um so ihrem Ruf als kinderfreundliche und lebenswerte Gemeinde gerecht zu werden.
Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen und zu zeigen, dass dahinter ein breites Bündnis an betroffenen Eltern steht, bitten wir Sie, auf der beiliegenden Unterschriftenliste mit ihrem Namen und ihrer Adresse zu unterzeichnen. Sollten Sie unser Anliegen unterstützen, würden wir Sie bitten, sich bis 15.03.2020 in der Unterschriftenliste einzutragen.
Wir sind überzeugt, dass sich der gemeinsame Einsatz lohnt, denn nur so können wir etwas bewegen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 53 (39 in Vaterstetten)