07.09.2015, 12:05
Sehr geehrte Unterstützer der o. g. Petition,
in der 9. Sitzung am 27.08.2015 wurde im Petitionsausschuss des Thüringer Landtages einer Veröffentlichung der Petition nicht zugestimmt, "da die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §14 a Thüringer Petitionsgesetz hierfür nicht vorliegen.
Diese Entscheidung des Ausschusses hat keinen Einfluss auf die weiteren Beratungen in dieser Angelegenheit. Ihre Petition soll in einer der nächsten Sitzungen des Patitionsausschusses beraten werden. Über das Ergebniss der Beratung werde ich Sie informieren" (Auszug aus dem Brief des Thüringer Landtages Verwaltung vom 03. September 2015)
Konstanze Wolf