Tierschutz

Petition gegen das Hundeverbot in Emmendingen! ( Für eine Hundewiese )

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Stefan Schlatterer
460 Unterstützende 158 in Emmendingen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

460 Unterstützende 158 in Emmendingen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

14.06.2019, 14:35

Eine Hundezone bzw. Hundeauslaufzone ist ein Bereich, in dem sich Hunde im öffentlichen Raum ohne Maulkorb und Leine aufhalten dürfen. Es handelt sich meist um eingezäunte Bereiche, in denen Hunde mit ihren Artgenossen spielen können. Speziell in dicht bebauten Gebieten sind Hundezonen die einzigen Orte, in denen Hunde genügend Auslauf bekommen. - de.wikipedia.org/wiki/Hundezone

In Deutschland gibt es von Kommunen – vorwiegend in Großstädten mit wenig für Hunde geeigneten Freiflächen – geschaffene Hundeauslaufgebiete oder Hundeauslaufplätze. Die konkrete Bezeichnung ist abhängig von Landesgesetzen bzw. kommunalen Regelungen. In Parks besteht oft ein Leinenzwang und Hundehalter sind nur eingeschränkt in der Lage, dem Bedürfnis der Hunde, sich ausreichend zu bewegen, zu entsprechen. Neben den öffentlichen Auslaufgebieten gibt es privat unterhaltene, deren Nutzung teils kostenpflichtig ist.

Berlin

Im Bezirk Reinickendorf gibt es (kostenlose) Hundegärten mit Umzäunung, Spielgerät und Hundetoilette. In Berlin wurden für den Auslauf der über 100.000 gemeldeten Hunde zwölf Hundeauslaufgebiete eingerichtet – die ältesten Flächen bestehen seit mehr als 70 Jahren. Zu den im Jahre 2010 gemeldeten 108.842 Tieren kommen nach Erhebungen zur Hundesteuer noch etwa gleich viele ungemeldete Hunde hinzu. Auf insgesamt etwa 1250 Hektar Fläche können Hunde frei umherlaufen. Obwohl auch die Berliner Wälder für Spaziergänge mit Hunden erlaubt sind, ist das unangeleinte Begehen und Austoben für Hunde offiziell nur in den dafür geschaffenen Flächen erlaubt. Auf Grund des innerstädtischen Nutzungsdrucks sind auch einige öffentliche Parks für Hunde verboten. In öffentlichen Grünanlagen ist es nach Grünanlagengesetz verboten, Hunde frei laufen zu lassen und auf Kinder-, Ballspielplätze und Liegewiesen mitzunehmen sowie in Gewässern baden zu lassen. Nutzer haben den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen, ansonsten droht eine Geldbuße von bis zu 150,– Euro. Ein Verwarnungsgeld für unangeleinte Hunde außerhalb der Hundeauslaufgebiete beträgt 25,– Euro. Kritisiert wird an den Berliner Gebieten ihre Lage abseits der Wohngebiete, sie sind zumeist nur mit dem eigenen PKW erreichbar. Aus diesem Grunde werden vom Tierschutzverein privat eingerichtete Hundeauslaufplätze mit Planschbecken und Spielgeräten, Sitzgelegenheiten für die Hundehalter einschließlich eines Unterstandes und Hundekottüten gegen Eintrittsgebühr angeboten. Neben den privaten Trägern liegt die Auszeichnung als Hundeauslaufgebiet in der Verantwortung der Bezirksämter. So wurden Gebiete in Pankow verkleinert, in Reinickendorf gibt es umzäunte als Hundegarten benannte Areale mit Sitzgelegenheiten, Spielmöglichkeiten und Kotbeutelsammlern, die kostenlos bereitstehen. In Parks und öffentlichen Grünanlagen besteht nahezu überall Leinenzwang, während sich die Auslaufgebiete in den Berliner Forsten vorrangig im Südwesten (deshalb mit langen Anfahrwegen verbunden) befinden. „Die 12 Hundeauslaufgebiete im Wald – die ältesten bestehen seit mehr als 70 Jahren – werden intensiv genutzt. Auf insgesamt etwa 1250 Hektar Fläche können Hunde frei umherlaufen – ein Angebot, das in ähnlicher Weise in keiner deutschen oder europäischen Stadt existiert.“

Dresden
In Dresden sollte für die gesamte Dresdner Heide ein Leinenzwang eingeführt werden. Als Ausgleich waren Freilaufzonen für Hunde vorgesehen, in denen Hundebesitzer ihren Hunden einen Auslauf gewähren konnten. Aus organisatorischen und fiskalischen Gründen konnten Freilaufgebiete auf Ebene der sächsischen Hauptstadt nicht eingerichtet werden, sodass auch der beabsichtigte Leinenzwang entfiel.

Hamburg

Hundeauslaufzone auf der Horner Rennbahn in Hamburg..
Die Hundehaltung in Hamburg ist durch das Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Trivialname: „Hundegesetz“) von 2006 geregelt. Danach gilt für ca. 65.000 Hunde (Stand: 2013) außerhalb von Privatgrundstücken und den ungefähr 123 Hundeauslaufzonen einschließlich Hundebadestellen eine generelle Leinenpflicht, sofern nicht eine Gehorsamsprüfung zur Leinenbefreiung abgelegt wurde. Darüber hinaus sind alle Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen. Die Auslaufzonen stehen den Hamburger Hunden mit der Gesamtfläche von insgesamt 238 Hektar in Parks und Grünanlagen zur Verfügung.

Die Stadt Emmendingen könnte im Stadtgarten das Hundeverbot aufheben,
um zu verhindern das alle Hunde der Stadt nur noch im Goethe Park laufen.

Wo auch Leinenzwang herrscht.. Kein Artgerechtes herumtollen möglich!

Die Stadt Emmendingen könnte aber auch, beim Schwimmbad hinter dem Emmendinger Fußballstadion, eine Hundezone einrichten...

Vielen DANK für EURE Unterstützung..
www.openpetition.de/petition/online/petition-2019-gegen-das-hundeverbot-in-emmendingen


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