Bauen

Petition für einen schonenden Ausbau des Gartetalweges mit Erhalt des Grüntunnels

Petition richtet sich an
An die zu entscheidenden Behörden im Landkreis Göttingen
2.007 Unterstützende 1.847 in Landkreis Göttingen

Sammlung beendet

2.007 Unterstützende 1.847 in Landkreis Göttingen

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

28.10.2022, 20:01

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Liebe Interessierte, die sich für den schonenden Ausbau des
Gartetalweges einsetzen möchten,

die letzte offizielle Möglichkeit Einfluss auf den Ausbau des Gartetalweges zu nehmen läuft bald ab.

Einwendungen von uns, als Bürger*innen, sind bis zum 01.11.2022 einzureichen. Bitte nutzt diese Chance, um eure Bedenken zu äußern und für einen schonenden Ausbau einzutreten.

In unserer letzten Mail haben wir bereits ausführliche Texte geschickt,
die ihr nutzen könnt.

Jetzt gibt es eine zusätzliche Variante:

Ihr könnt es euch ganz einfach machen und die Anlage „A einfache Einwendung" im Anhang mit eurem Namen und eurer Adresse versehen, unterschreiben und dann direkt losschicken oder abgeben. Diese Variante
könnt ihr auch ausdrucken und verteilen.

Es wäre wunderbar, wenn ihr auch diese Möglichkeit nutzt damit wir eine große Anzahl an Einwendungen erreichen.

Achtung: Die Einwendungen müssen in Papierform (postalisch / bzw. per direkter Abgabe) erfolgen, da sie eine rechtsverbindliche Unterschrift haben müssen.

Ort und Datum bitte ebenfalls angeben.

Der Betreff ist hierbei: Ausbau eines eigenständigen Geh- und Radweges außerorts im Gartetal zwischen Diemarden und Göttingen – Einwendung im Planfeststellungsverfahren.

Das Unterschreiben der Einwendung verpflichtet zu nichts! Es wird eine Einladung zu einem Erörterungstermin geben, der aber nicht wahrgenommen werden muss.

Die Adressaten sind:

Landkreis Göttingen
Reinhäuserlandstraße 4
37083 Göttingen

oder

Gemeinde Gleichen
Waldstraße 7
37130 Gleichen

Ausblick: Es wird nach Sichtung der Einwendungen einen Erörterungstermin geben. Hierzu werden die Personen, die etwas eingereicht haben eingeladen. Bei dem Erörterungstermin werden die Punkte begründet / im besten Fall geändert. Der Termin hierfür steht noch nicht fest.

Darauf folgt im nächsten Schritt der Planfeststellungsbeschluss. Gegen diesen kann, gegebenenfalls, bei nicht Erfüllung von gravierenden Einwendungen, geklagt werden.

Wir freuen uns auf viele konstruktive Einwendungen sowie über eine Weiterverbreitung dieser Mail.

Mit herzlichem Gruß
BI Gartetalweg Gleichen / Göttingen


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