14.10.2022, 12:32
Liebe Petitionsunterzeichner*innen,
Wichtig! Hier ist die letzte Möglichkeit der Einspruchnahme!
Nun sind die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren sind seit dem 4. Oktober bei der Stadt Göttingen und der Gemeinde Gleichen einsehbar. Die Pläne liegen auf den Ämtern in ausgedruckter Form bis zum 17. Oktober aus. Sie sind zusätzlich auch online einzusehen und lassen sich downloaden.
Hier die Links dazu:
www.landkreisgoettingen.de/themen-leistungen/bauen-infrastruktur/strassen-radwege/planfeststellung
www.goettingen.de/rathaus/beteiligung-planung/planverfahren/planfeststellung/
Einwendungen von uns, als Bürger*innen, sind bis zum 01.11.2022 einzureichen. Es wäre schön, wenn diese vielfältig, ausführlich und zahlreich abgegeben werden.
Wir haben zwei Varianten die Sie (neben eigenen Texten) für die Einwendungen nutzen können.
In der ersten Variante (Textbausteine Teil 1), im Anhang dieser Mail, ist eine verkürzte strukturierte Form der Einwendungen.
Die zweite Variante (Textbausteine Teil 2), die wir in der nächsten Mail senden, ist eine umfassende Sammlung von Texten, z. T. thematisch überschneidend.
Alle Texte / Textbausteine sind zur freien Auswahl.
Es würde uns freuen, wenn Sie sich die Zeit nehmen, die zweite Variante durchzuforsten. Je individueller und vielfältiger die Eingaben sind desto umfangreicher müssen die einzelnen Punkte geprüft und bearbeitet werden.
Bei weitergehenden Fragen zum Verfahren und den Plänen wendet euch bitte an die Petitionsadresse.
Achtung: Die Einwendungen müssen in Papierform (postalisch / bzw. per direkter Abgabe) erfolgen, da sie eine rechtsverbindliche Unterschrift haben müssen.
Ort und Datum bitte ebenfalls angeben.
Der Betreff ist hierbei: Ausbau eines eigenständigen Geh- und Radweges außerorts im Gartetal zwischen Diemarden und Göttingen
Die Adressaten sind:
Landkreis Göttingen
Reinhäuserlandstraße 4
37083 Göttingen
oder
Gemeinde Gleichen
Waldstraße 7
37130 Gleichen
Ausblick: Es wird nach Sichtung der Einwendungen einen Erörterungstermin geben. Hierzu werden die Personen, die etwas eingereicht haben eingeladen. Bei dem Erörterungstermin werden die Punkte begründet / im besten Fall geändert. Der Termin hierfür steht noch nicht fest.
Darauf folgt im nächsten Schritt der Planfeststellungsbeschluss. Gegen diesen kann, gegebenenfalls, bei nicht Erfüllung von gravierenden Einwendungen, geklagt werden.
Wir freuen uns auf viele konstruktive Einwendungen.
Mit herzlichem Gruß
BI Gartetalweg Gleichen / Göttingen