07.12.2021, 11:28
Der Link zum Verkehrskonzept wurde entfernt, da es nicht mehr in den Sitzungsunterlagen im Allris steht.
Neuer Petitionstext:
Wir wollen eine Entwicklung des Gebiets nördlich der B1 unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger Geltows.
Die Erschließung weiterer Baugebiete erfordert eine vorausschauende, interessengerechte Verkehrsplanung, die nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Rücksicht auf die Anwohner stattfinden kann.
Die Gemeindeverwaltung hat das "Verkehrskonzept Geltow Nord" am 15.12. zur Beschlussfassung in der Gemeindevertretung vorgesehen. Im Planungsgebiet befinden sich derzeit gut 200 Wohneinheiten. Weitere 279 Wohneinheiten sollen laut "Verkehrskonzept Geltow Nord" hinzukommen und die Kapazität der Schule um 50 Plätze steigen. Alles geplant, ohne eine ausreichende Infrastruktur dafür bereitzustellen! Der Verkehr wird per Einbahnstraßensystem lediglich in die vorhandenen Gemeindestraßen und in bestehende Wohngebiete hineingeleitet.
Die geänderte Verkehrsführung ohne zusätzliche Infrastruktur zeigt der Übersichtsplan Planfall 1 (rechts auf der Seite -> Anlage 1 VU Geltow-Nord_V9 ->1(siehe Verkehrskonzept S. 36).36 im Blog). Im Planfall 2 (rechts auf der Seite -> Anlage 1 VU Geltow-Nord_V9 ->(siehe Verkehrskonzept S. 44) werden von vier Straßen, die das Gebiet von der B1 aus erschließen drei zu Einbahnstraßen in das Wohngebiet hinein und nur eine als Ausfahrtstraße aus dem Wohngebiet heraus auf die B1 erklärt. Eine zusätzliche Straße ist geplant und soll im Bereich des Baumarktes an die Hauffstraße (Kreisstraße 6910) angebunden werden. Das Verkehrskonzept trifft keine verlässliche Aussage dazu, ob diese Anbindung leistungsfähig ist, sondern empfiehlt selbst eine weitere Prüfung. Wie der KFZ-Verkehr künftig morgens das Planungsgebiet verlassen soll, ist damit nicht ausreichend beantwortet.
Das Verkehrskonzept betrachtet nicht:
- wie hoch die verkehrliche Mehrbelastung in den Gemeindestraßen ist,
- wie hoch die Lärmimmissionen sein werden,
- welche Alternativen zu weniger Belastungen der Anwohner führen könnten,
- die Leistungsfähigkeit der Gemeindestraßen für den prognostizierten Verkehr,
- die Sicherheit des Fußgänger- und Radverkehrs insbesondere an jetzt schon engen und unübersichtlichen Kreuzungen
- den sicheren Schulweg für Kinder im Planungsgebiet.
Das Verkehrskonzept löst nicht die absehbaren Konflikte im Planungsgebiet sondern verschärft diese durch die gezielte Führung des Verkehrs in die engen z.T. nur 4 m breiten Anliegerstraßen und Kreuzungen.
Das Verkehrskonzept Geltow Nord, so wie es zur Beschlussfassung vorliegt, darf nicht ohne angemessene Anhörung der Betroffenen und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger im Planungsgebiet beschlossen werden.
Die Gemeinde gibt vor, es handele sich nur um ein unverbindliches Konzept. Sie hat aber vor, sich bereits zur Umsetzung des Konzepts zu verpflichten, denn der Landesbetrieb Straßenwesen hat dies zur Bedingung für seine Zustimmung für weitere Bebauung im Plangebiet gemacht. Künftige Investitionen der Gemeinde richten sich nach diesem Konzept. Jetzt noch unbebaute Flächen, die man unter Umständen für eine ausreichende Erschließung benötigt, werden nicht gesichert.
Wir sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schwielowsee. Die Gemeindevertreter und die Gemeindeverwaltung müssen unsere Interessen vertreten und dürfen nicht nur Verkehrsplanung zur Zufriedenheit des Landesbetrieb Straßenwesen betreiben. Wir wollen vor einer Entscheidung gehört werden und unsere Interessen berücksichtigt wissen. Wir wollen, dass das Verkehrskonzept Geltow Nord genau wie das Radverkehrskonzept allen zugänglich gemacht wird, Alternativen geprüft und unter Bürgerbeteiligung abgewogen werden. Nur so kommen wir zu einem tragfähigen Verkehrskonzept für den Bereich nördlich der B1.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 217 (176 in Schwielowsee)