Soziales

Petition für bezahlbaren und attraktiven Wohnraum in Tauberbischofsheim

Petition richtet sich an
Bürgermeisterin Anette Schmidt
4 Unterstützende 4 in Tauberbischofsheim

Sammlung beendet

4 Unterstützende 4 in Tauberbischofsheim

Sammlung beendet

  1. Gestartet August 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

08.08.2023, 20:10

Die Quellenangabe bei der Umfrage hat noch gefehlt.


Neuer Petitionstext:

Nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD) vom 03. August 2023 steht mit 52 Prozent der Befragten ganz oben auf der Aufgabenliste für die Landesregierung von Baden-Württemberg der Wunsch, dass sie für ausreichend bezahlbaren Wohnraum sorgt.sorgt (vgl.: www.swp.de/baden-wuerttemberg/oezdemir-in-bw-umfrage-klar-vorn_-wird-er-der-neue-ministerpraesident_-71332675.html).

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist laut der Verwaltung von Tauberbischofsheim nicht die Aufgabe der Kreisstadt. Wohnungsbau ist ausschließlich Aufgabe von Investoren. Daher wird auch keine aktive Wohnungspolitik in Tauberbischofsheim betrieben. Wir sagen mit der Petition ein klares „NEIN“. Wohnungspolitik ist ein zentraler Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Für die Städte und Gemeinden und für den Staat gehört es zu den wichtigsten Aufgaben, dass Wohnungen für alle zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen. Tauberbischofsheim soll nicht zu einer Stadt nur für Besserverdiener werden.

Die Mitglieder des Tauberbischofsheimer Gemeinderates werden daher aufgefordert, sich für die Schaffung von bezahlbarem und attraktiven Wohnraum einzusetzen.

Folgende Forderungen:

1.)  Die Stadt Tauberbischofsheim soll sich der „Wohnraumoffensive Baden-Württemberg“ anschließen. Mit der Wohnraumoffensive wird das Ziel verfolgt, eine bessere Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu erreichen. Die Wohnraumoffensive besteht aus drei ganzheitlich angelegten Bausteinen. Innerhalb dieser Bausteine gibt es dann u.a. das Förderprogramm mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie die Wiedervermietungsprämie.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung der Kommune durch das Land Baden-Württemberg ist ein Beschluss des Gemeinderates.

2.)  Die Verwaltung der Stadt Tauberbischofsheim soll eine Ist-Aufnahme des Leerstands an Wohnungen inklusive Eigentumsverhältnisse in Tauberbischofsheim aufnehmen. Die Verwaltung sollte dann Kontakt mit den Privateigentümern aufnehmen und ihnen ein Angebot unterbreiten, um so die akute Wohnungsnot zu bekämpfen und Wohnraum zu schaffen. Wohnungen, die von Eigentümern, aus welchen Gründen auch immer, absichtlich nicht vermietet werden und damit dem Markt entzogen werden müssen reduziert werden.

3.)  Die Planung des „Stadteingang Süd“ soll um zwei Jahre aufgeschoben werden. Die Mitarbeiter aus dem Bauwesen der Stadt Tauberbischofsheim werden so zeitlich entlastet. Die dadurch gewonnene Zeit kann dann für die Planung von bezahlbarem und attraktiven Wohnraum genutzt werden.

4.)  Leerstehende Bestandsimmobilien der Stadt Tauberbischofsheim sollen für die Schaffung von Wohnungen saniert und so bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

5.)  Die Stadt Tauberbischofsheim soll Anreize wie z.B. durch direkte Bezuschussungen für den Bau von Sozialmietwohnungen schaffen, damit durch Investoren sozialer und bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird.

6.)  Gründung einer im kommunalen Eigentum stehenden Wohnungsbaugesellschaft, die mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet wird, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1 (1 in Tauberbischofsheim)


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