Region: Hessen
Gesundheit

Petition an den Hessischen Landtag zur Rücküberführung des UKGM in öffentliches Eigentum

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischen Landtag

18.204 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

18.204 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 09.11.2021
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

02.11.2021, 16:30

⚠️ Listen abgeben // Petition noch bis zum 6. November ⚠️

UKGM vergesellschaften! 🏥

➡️https://www.openpetition.de/petition/online/petition-an-den-hessischen-landtag-zur-rueckueberfuehrung-des-ukgm-in-oeffentliches-eigentum

Wir übergeben die Petition für Rücküberführung des #UKGM in öffentliches Eigentum!
Wann? Am 9. November um 13 Uhr
Wo? In Wiesbaden vor dem Landtag
Du willst mit? 🚌 Dann schreib an buendnisklinikum@posteo.de

Unser Ziel: Sozialisierung des UKGM mittels des Grundgesetzes und Umwandlung in ein gemeinwohlorientiertes, öffentliches Krankenhaus sowie einem Gewinnerzielungsverbot!

Es wäre einfach besser für alle oder um genau zu sein: Für die Mehrheit. Also: Auf den Link gehen, unterschreiben und weiterleiten! 📝🔁

Gemeinsam für unser Klinikum! 🏥

Keine Profite mit unserer Gesundheit! ✊🏽


30.09.2021, 18:59

Die Petition wird jetzt offiziell am 09.11.2021 dem Petitionsausschuss übergeben, bis dahin soll und darf gerne fleißig weiter gesammelt werden!
Vielen Dank für die bisherige Unterstützung!


Neues Zeichnungsende: 06.11.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12277 (10669 in Hessen)


02.09.2021, 13:26

Die Unterschriftensammlung wird verlängert, weil wir grade in Gesprächen um einen Übergabetermin stecken. Bis zur Übergabe können wir also noch fleißig weitersammeln. Einige Unterschriften haben uns auch noch auf analogen Wegen erreicht. Vielen Dank dafür! Wir sammeln auch noch in einigen Aktionen weiter und hoffen natürlich, dass ihr genauso alle fleißig mitsammelt!
Ein Unterstützer*innenbrief mit aktuellen Informationen folgt demnächst!
Liebe Grüße und vielen Dank!


Neues Zeichnungsende: 06.10.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8729 (7392 in Hessen)



14.07.2021, 17:15

Liebe Unterstützende,

Damit noch mehr Menschen von der Petition erfahren, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:

+++ Facebook: www.facebook.com/openPetition/photos/a.305584669539756/4120019404762911/

+++ Twitter: twitter.com/openPetition/status/1415280594129412097/photo/1

+++ Instagram: www.instagram.com/p/CRTozOMNrBm/

Bitte mit Freunden, Bekannten und Familie teilen. Jedes “Gefällt mir ” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Die Petition kann auch in Facebook-Gruppen geteilt werden.

Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:

+++ Kurzlink zur Petition: www.openpetition.de/ukgm

Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team




07.07.2021, 14:56

Details im Text wurden inhaltlich genau dargestellt


Neuer Petitionstext:

In Erwägung, 

dass die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg ein schwerer Fehler war, der weder für die Beschäftigten und für die Patient*innen noch für die Qualität von Forschung und Lehre Vorteile bringt,

In Erwägung,

dass eine gute Krankenversorgung nur mit ausreichend Personal, nicht aber mit Renditedruck machbar ist,

In Erwägung,

dass unsere Kliniken an der Börse verkauft werden wie ein beliebiges Wirtschaftsgut,

In Erwägung, 

dass die Gewinne des privaten Betreibers öffentlich finanziert werden,

In Erwägung, 

dass die "Ordnung des Gesundheitswesens Sache des Staates" ist,

In Erwägung, 

dass das Universitätsklinikum Gießen und Marburg auf Basis des Grundgesetzes wieder in öffentliches Eigentum überführt werden kann, fordern wir Sie auf, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten und ein Gesetz zur Vergesellschaftung des UKGM zu verabschieden.

Die Basis hierfür legt der Artikel 15 des Grundgesetzes.

Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, sondern eine Bedürfnisbefriedigung im Sinne der Allgemeinheit in Form der Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge bezweckt wird.

Als gewählte Vertreter*innen der Bürger*innen tragen Sie die Verantwortung für

  • eine hochwertige Gesundheitsversorgung in der Region,
  • faire, humane und tarifvertraglich gesicherte Arbeitsbedingungen der Beschäftigten,
  • gute und verantwortungsvolle Lehre und Forschung!


Neue Begründung:

Die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg war ein schwerer Fehler , der weder für die Beschäftigten und für die Patient*innen noch für die Qualität von Forschung und Lehre Vorteile bringt. Eine gute Krankenversorgung ist nur mit ausreichend Personal, nicht aber mit Renditedruck machbar. Dennoch werden unsere Kliniken an der Börse verkauft, wie ein beliebiges Wirtschaftsgut. Es kann nicht sein, dass die Gewinne des privaten Betreibers öffentlich finanziert werden und schlussendlich ist die "Ordnung des Gesundheitswesens Sache des Staates".

Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg kann auf Basis des Grundgesetzes wieder in öffentliches Eigentum überführt werden- Deshalb fordern wir die hessische Regierung auf, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten und ein Gesetz zur Vergesellschaftung des UKGM zu verabschieden.

Die Basis hierfür legt der Artikel 15 des Grundgesetzes.

Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, sondern eine Bedürfnisbefriedigung im Sinne der Allgemeinheit in Form der Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge bezweckt wird.

Denn wir wollen nach vielen Jahren mit privatisierten Unikliniken endlich wieder:

  • eine hochwertige Gesundheitsversorgung in der Region,
  • faire, humane und tarifvertraglich gesicherte Arbeitsbedingungen der Beschäftigten,
  • gute und verantwortungsvolle Lehre und Forschung!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 16 (15 in Hessen)


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