14.07.2021, 17:15
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Ihr openPetition-Team
07.07.2021, 14:56
Details im Text wurden inhaltlich genau dargestellt
Neuer Petitionstext:
In Erwägung,
dass die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg ein schwerer Fehler war, der weder für die Beschäftigten und für die Patient*innen noch für die Qualität von Forschung und Lehre Vorteile bringt,
In Erwägung,
dass eine gute Krankenversorgung nur mit ausreichend Personal, nicht aber mit Renditedruck machbar ist,
In Erwägung,
dass unsere Kliniken an der Börse verkauft werden wie ein beliebiges Wirtschaftsgut,
In Erwägung,
dass die Gewinne des privaten Betreibers öffentlich finanziert werden,
In Erwägung,
dass die "Ordnung des Gesundheitswesens Sache des Staates" ist,
In Erwägung,
dass das Universitätsklinikum Gießen und Marburg auf Basis des Grundgesetzes wieder in öffentliches Eigentum überführt werden kann, fordern wir Sie auf, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten und ein Gesetz zur Vergesellschaftung des UKGM zu verabschieden.
Die Basis hierfür legt der Artikel 15 des Grundgesetzes.
Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, sondern eine Bedürfnisbefriedigung im Sinne der Allgemeinheit in Form der Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge bezweckt wird.
Als gewählte Vertreter*innen der Bürger*innen tragen Sie die Verantwortung für
- eine hochwertige Gesundheitsversorgung in der Region,
- faire, humane und tarifvertraglich gesicherte Arbeitsbedingungen der Beschäftigten,
- gute und verantwortungsvolle Lehre und Forschung!
Neue Begründung: Die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg war ein schwerer Fehler , der weder für die Beschäftigten und für die Patient*innen noch für die Qualität von Forschung und Lehre Vorteile bringt. Eine gute Krankenversorgung ist nur mit ausreichend Personal, nicht aber mit Renditedruck machbar. Dennoch werden unsere Kliniken an der Börse verkauft, wie ein beliebiges Wirtschaftsgut. Es kann nicht sein, dass die Gewinne des privaten Betreibers öffentlich finanziert werden und schlussendlich ist die "Ordnung des Gesundheitswesens Sache des Staates".
Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg kann auf Basis des Grundgesetzes wieder in öffentliches Eigentum überführt werden- Deshalb fordern wir die hessische Regierung auf, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten und ein Gesetz zur Vergesellschaftung des UKGM zu verabschieden.
Die Basis hierfür legt der Artikel 15 des Grundgesetzes.
Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, sondern eine Bedürfnisbefriedigung im Sinne der Allgemeinheit in Form der Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge bezweckt wird.
Denn wir wollen nach vielen Jahren mit privatisierten Unikliniken endlich wieder:
- eine hochwertige Gesundheitsversorgung in der Region,
- faire, humane und tarifvertraglich gesicherte Arbeitsbedingungen der Beschäftigten,
- gute und verantwortungsvolle Lehre und Forschung!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 16 (15 in Hessen)