12.09.2013, 12:12
"IV. Geklärte Beschwerdepunkte
Laut FCI-Reglement, Ziff. 15, sind für Nachkommen von zwei reinrassigen Eltern derselben Rasse, die von der FCI anerkannte Abstammungsnachweise haben, von der FCI anerkannte Abstammungsnachweise auszustellen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Züchter sich den Zuchtrichtlinien des VDH unterwirft.
In der Besprechung vom Mai des letzten Jahres sagten die Vertreter des VDH, dass künftig alle unabhängigen Züchter, die diese Voraussetzungen des VDH erfüllen, VDH-Ahnentafeln auch ohne Mitgliedschaft in einem VDH-Verein für die von ihnen gezüchteten Hunde mit FCI-Elterntieren erhalten werden. Unter „unabhängigen“ Züchtern sind dabei Züchter zu verstehen, die keinerlei Rassehundezuchtvereinen angeschlossen sind. Eine solche Verpflichtung zur Ausstellung von Ahnentafeln besteht dabei unabhängig davon, ob es einen oder mehrere die jeweilige Rasse betreuende Rassehundezuchtvereine innerhalb des VDH gibt."
Quelle: www.neufundlaender-ance.eu/vdhtexte/2010Juli29BK-ANCE.pdf
Beschlussabteilung des Kartellamtes in Bonn
Somit kann sich jeder unabhängige Züchter direkt an den VDH wenden, um seine Welpen aus FCI/FCI-Verpaarung registrieren zu lassen.
Dieser Beschluss gilt bereits seit 2010.
Da fragt man sich wirklich, warum der VDH diesem Beschluss des Kartellamtes nicht nachkommt.