Region: Naturschutzgebiet Dortmund-Wannebachtal und Landschaftsschutzgebiet Dortmund-Reichsmark
Umwelt

Öffnung eines historischen Weges über den Golfplatz Dortmund Syburg/Reichsmark für Spaziergänger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadt Dortmund – Bezirksvertretung Hörde – Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund
563 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

563 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

29.07.2022, 18:00

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Liebe Unterstützerinnen und Mitstreiter
Der Golfclub bestreitet weiterhin das vertragliche Verbot, den Fußgängerweg über den Platz zu sperren. Er widerspricht dem daraus resultierenden Begehungsrecht, obwohl das Liegenschaftsamt noch im Januar 2021 die Aufforderung ausgesprochen hat, den Zaun zu öffnen. Das im Jahre 1971 festgelegte Sperrverbot wird bereits seit Jahren missachtet. Etwa seit Mitte der 90er Jahre sind an den Zugängen zum Platz Betretungs-Verbotsschilder angebracht worden.
Im Oktober 2020 hat das Umweltamt als untere Naturschutzbehörde dem Club die Genehmigung zur Teil-Einzäunung des Platzes erteilt. Die damit verbunden Auflagen sind nicht beachtet worden. So wurden statt der für Wildschweine genehmigten 3 Drähte (Höhe etwa 70 cm) 4 Drähte gezogen (Höhe ca. 1 m). Statt der genehmigten Naturholzpfähle wurden Kunststoffpfähle gesetzt. Wildschwein-Abwehrzäune lassen sich von Fußgängern leicht übersteigen. Der Vorwand für das Aussperren der Spaziergänger/innen lässt sich nicht mehr leugnen.
In einem 2. Bauabschnitt hat das Umweltamt im Oktober 2021 den Bau von 5 Wildgittern genehmigt. Diese Genehmigung hat der Club zum Anlass genommen, mit der Volleinzäunung zu beginnen, die im März 2022 abgeschlossen wurde. Dabei wurden größtenteils 6 eng gespannte Drähte gezogen und eine geschützte Baumallee durchquert. In beiden Bauabschnitten hat der Club die pachtvertragliche Verpflichtung missachtet, die Genehmigung des Liegenschaftsamtes als Verpächter einzuholen. (Für nicht mehr in Dortmund wohnende Unterstützerinnen und die gelegentlich zu Besuch kommenden auswärtigen Mitstreiter fügen wir den Zeitungsartikel bei, der nach dem Beginn der Volleinzäunung erschienen ist.)
Von den Entscheidungen der Naturschutzbehörde haben wir erst vor 4 Wochen erfahren. Zunächst hat uns überrascht, dass sowohl das Umweltamt wie auch das Liegenschaftsamt das Ignorieren der behördlichen Auflagen und der pachtvertraglichen Verpflichtungen so lange geduldet haben. Das gilt umso mehr als vor beiden Bauabschnitten darauf verzichtet worden ist, das Ausmaß und die Häufigkeit der Wildschäden belegbar dokumentieren zu lassen. Problematisch ist diese unterlasse neutrale Prüfung der Verhältnismäßigkeit vor allem mit Blick auf den 2. Bauabschnitt. Golfspieler und Anwohnerinnen berichten nämlich, dass es nach dem ersten Bauabschnitt keine nennenswerten Wildschweinschäden mehr gegeben hat.
Ganz besonders überrascht hat uns, dass das Umweltamt zu keiner Zeit überlegt hat, ob dem Golfclub bei einem Verzicht auf den Zaun die Beseitigung der Wildschäden selbst zugemutet werden kann. Dieser Aufwand ist auf lange Sicht nämlich kostenmäßig deutlich günstiger als die ständige Wartung des ca. 4 km langen Zaunes, und zwar ganz abgesehen von den mit ca. 50.000 € geschätzten Bau- und Materialkosten für die gesamte Anlage. Geprüft wurde letztlich auch nicht die Verkehrssicherheit des als Umweg erwogenen Trampelpfades sowie die dafür anfallenden Kosten der Überwachungsaufwände durch die Forstverwaltung.
Unser Resümee nach alledem lautet: Das störungsfreie Golfspielen, scheint in Dortmund Vorrang vor dem Natur- und Tierschutz zu haben. Dass auf anderen Golfplätzen ein rücksichtsvolles Miteinander von Spielerinnen und Fußgängern praktiziert wird, ergibt sich aus einem Beispiel auf dem Golfplatz in Coesfeld > siehe hierzu die beigefügten Fotos.
Wie in unserer letzten „Neuigkeit“ am 2.7. bereits angedeutet, ist es zu Differenzen zwischen der Stadtverwaltung und dem Golfclub gekommen. Daran sollten wir allerdings nicht allzu hohe Erwartungen knüpfen. Durch die nicht genehmigte Volleinzäunung sind Tatsachen geschaffen worden, die die Juristen als „normative Kraft des Faktischen“ bezeichnen. Danach bleiben einmal geschaffene Gegebenheiten auch dann unverändert bestehen, wenn sie rechtswidrig zustande gekommen sind.
Das wollen wir auf dem Syburger Golfplatz verhindern. Der Zaun muss auf jeden Fall geöffnet werden. Angesichts der neuen Kenntnisse über die nicht geprüfte Verhältnismäßigkeit, insbesondere aber wegen des Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot erscheint es jetzt sogar geboten, den Abriss des gesamten Zaunes zu fordern. Die Politik neigt in der Regel zu Interessen ausgleichenden Kompromissen. Deshalb muss „die Latte sehr hochgelegt werden“.
Das heißt, wir brauchen sowohl noch mehr Unterschriften als auch eine Ausweitung der gerade erst begonnen internen Debatte, vor allem aber eine öffentliche Diskussion. Mit diesem Aufruf und unserem erneuten Dank für die bisherige und künftige Unterstützung wollen wir aber nicht schließen. Das letzte Wort soll ein Unterstützer der ersten Tage haben:
„Natur, Wald und Wiesen sollten für alle frei zugänglich sein und nicht nur für einige wenige. Und wenn man in der Natur golfen möchte, sich aber von der Natur gestört fühlt (Wildschweine!) dann sagt das schon viel aus über unser gestörtes Verhältnis zur Natur.“
In diesem Sinne grüße ich im Namen des Initiativkreises


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