Region: Naturschutzgebiet Dortmund-Wannebachtal und Landschaftsschutzgebiet Dortmund-Reichsmark
Umwelt

Öffnung eines historischen Weges über den Golfplatz Dortmund Syburg/Reichsmark für Spaziergänger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadt Dortmund – Bezirksvertretung Hörde – Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund

563 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

563 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

23.06.2023, 17:36

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Liebe Unterstützerinnen und Mitstreiter

Die Bezirksvertretung Hörde (BV) hat sich in ihrer Sitzung am 6. Juni erneut mit der Thematik unserer Petition befasst und ihren Beschluss aus Sept. 2022 zum Rückbau des Elektrozaunes und zur Öffnung der Wegeverbindung wiederholt und bekräftigt. Im Einzelnen verweisen wir auf den beigefügten Zeitungsartikel. Die demokratisch legitimierte Vertretung der Bürger*innen des Stadtbezirks hat der städt. Umweltbehörde dabei in einer stichhaltigen Begründung die Rechtswidrigkeit der nachträglichen Genehmigung der Volleinzäunung vorgehalten.

Diese begrüßenswerte eigene Initiative der BV ist durch einen neuen fachkundigen Unterstützer unserer Petition untermauert worden. Der ehemalige Leiter des städt. Ordnungsamtes, ein ausgewiesener Ordnungsrechtler, betonte, dass ihm die Entscheidung des Umweltamtes als sog. Sonderordnungsbehörde mehr als schleierhaft sei. Auch wir haben kein Verständnis dafür, dass das Umweltamt gegenüber jedem anderen rechtschaffenen Bürger schon bei „kleineren“ Umweltdelikten z.B. Abriss- oder Verbotsanordnungen trifft – warum also nicht auch in diesem Fall des exponierten Pächters einer städt. Grünflache? Da dürfte der Verdacht einer externer Einflussnahme auf das Umweltamt doch wohl zulässig sein. Vermutlich ist den Verantwortlichen gar nicht klar, welche Folgen es für unsere Stadtgesellschaft hat, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr auf das rechtsstaatliche Handeln der Umweltbehörde verlassen können.

Wir haben in der Sitzung noch darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadt Dortmund als Verpächterin des Golfplatz-Geländes überhaupt nicht an die Genehmigung der städt. Umweltbehörde gebunden ist. Ein Eigentümer kann nämlich immer noch selbst bestimmen, ob und welche Eingriffe in die Natur auf seinem Grund und Boden zugelassen werden. Da dürften sich einige Mitglieder der Bezirksvertretung mit ungläubigem Erstaunen gefragt haben, warum der Golfclub die Genehmigung der Umweltamtes schon als endgültigen Freibrief für ein störungsfreies Spielen gefeiert hat.

Anschließend sei noch mal daran erinnert, dass die BV als zuständiges Gremium der Eigentümerin ein Letztentscheidungsrecht hat. Daher könnten wir prinzipiell optimistisch nach vorne blicken. Es ist aber nicht abzusehen, ob es zur Vermeidung eines langjährigen Ganges vor die Gerichte noch zu einem (zumutbaren) Kompromiss kommt.

Vorerst behalten wir unsere optimistische Hoffnung auf das Erreichen der gesetzten Naturschutz-Ziele und der Wiederbegehbarkeit des Verbindungsweges. Wir werden weiter berichten.

In diesem Sinne verbleibe ich im Namen des „Initiativkreises der Naturfreunde Golfplatz“

Mit besten Grüßen


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