Region: Naturschutzgebiet Dortmund-Wannebachtal und Landschaftsschutzgebiet Dortmund-Reichsmark
Umwelt

Öffnung eines historischen Weges über den Golfplatz Dortmund Syburg/Reichsmark für Spaziergänger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadt Dortmund – Bezirksvertretung Hörde – Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund
563 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

563 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

10.05.2023, 20:18

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Liebe Unterstützerinnen und Mitstreiter

In unserer letzten Nachricht haben wir bereits von der Absicht berichtet, uns über die nachträgliche Genehmigung der Volleinzäunung des Golfplatzes durch die Stadt Dortmund zu beschweren. Das ist mittlerweile geschehen. Wir haben die Beschwerde an das Umweltministerium als oberste Naturschutzbehörde in NRW gerichtet. Diese hat die sog. Fachaufsichtsbeschwerde an die zuständige Bezirksregierung in Arnsberg weitergeleitet. Diese Aufsichtsbehörde kann die Stadt Dortmund anweisen, die getroffene Entscheidung ganz oder teilweise zurückzunehmen. Leider wird diese Entscheidung erfahrungsgemäß wohl noch einige Zeit (Monate?) in Anspruch nehmen.

Der Inhalt unserer Beschwerde ist in dem angefügten Zeitungsbericht in seinen wesentlichen Kritikpunkten zusammengefasst worden. Wer die gesamte Beschwerde nachlesen möchte, kann diese durch einen Klick auf den Button „Nachricht an den Initiator“ am Ende des einführenden Aufruftextes anfordern.

Vorab wollen wir auf eine Besonderheit hinweisen: In dem Zeitungsbericht wird unter anderem auf eine Interessenkollision aufmerksam gemacht, die das Eingreifen der Aufsichtsbehörde erfordert. Diese Interessenkollision ergibt sich daraus, dass die Stadt Dortmund davon ausgeht, für die Wildschäden auf dem Golfplatzgelände schadensersatzpflichtig zu sein, wenn dem Golfclub die Möglichkeit genommen wird, sich komplett gegen den Wildzugang, z.B. durch eine Volleinzäunung zu schützen. Unter diesem Aspekt dürfte die Vermutung naheliegend sein, dass das Umweltamt dem Jagdrecht ohne nähere Prüfung Vorrang vor dem Naturschutz und Tierschutz gegeben hat.

Gerade in diesem Zusammenhang wiederholen wir unseren Apell, Ihre/Eure Meinung in Leserbriefen an die lokalredaktion.dortmund@mdhl.de zum Ausdruck zu bringen. Dafür bedanke ich mich schon mal im Namen des Initiativkreises und mit unserem Motto

„Natur- und Tierschutz haben Vorrang vor dem störungsfreien Golfspiel-Vergnügen“

In diesem Sinne verbleibe ich

Mit besten Grüßen


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