30.03.2023, 20:25
Liebe Unterstützer und Mitstreiterinnen
Jetzt ist das eingetreten, was wir in unserem letzten Zwischenbericht nach dem Zaun-Abriss-Beschluss der Bezirksvertretung (BV) schon angedeutet hatten. Der einflussreichen Lobby der privilegierten Elite des Clubs ist es gelungen, den Beschluss der BV zu kippen. Das Umweltamt hat die ohne Genehmigung erfolgte Volleinzäunung des Golfplatzes nachträglich akzeptiert. Hierzu verweisen wir auf den angefügten Zeitungsartikel.
Diese Entscheidung ist aus verschiedenen Gründen nicht nachvollziehbar und unseres Erachtens rechtswidrig. Um diese Bewertung verständlich zu machen, bitten wir um Nachsicht, dass wir im Folgenden auf einige juristische Aspekte eingehen müssen. Wir versuchen, uns auf verständliche Formulierungen zu beschränken, was auf Kosten der rechtlich exakten Darstellung gehen könnte:
- Es trifft nicht zu, dass die Errichtung von Zäunen in Landschaftsschutzgebieten keiner Genehmigung bedarf. Vielmehr ist die Befreiung von Bauverboten erforderlich.
- Das Umweltamt bestreitet, dass natur- oder tierschutzrechtlichen Belange im Sinne des Gesetzes berührt werden. Das widerspricht dem Text und Sinn des Gesetzes.
- Der uns vorliegende Bescheid bezieht sich nur auf jagdrechtliche Aspekte (Zaunhöhe). Ob der errichtete Zaun im Einklang mit dem Natur- und Tierschutz steht, ist nicht geprüft worden.
- Lt. Umweltamt war keine Beteiligung des Naturschutzbeirates notwendig. Das wurde 2021 bei dem Schließen von Zaunlücken und dem Bau von Viehgittern noch anders gehandhabt. Der BUND hat uns gegenüber übrigens die Volleinzäunung als „nicht zielführend“ bezeichnet.
- Ganz besonders „merkwürdig“ ist das abgelaufene Verfahren. Der Golfclub hat keine Befreiung vom Verbot des Zaunbaus beantragt. Das Umweltamt hat vielmehr ein Bußgeldverfahren gegen den Club wegen der nicht genehmigten Volleinzäunung und der unzulässigen Höhe des zuvor genehmigten Teil-Zaunes eingeleitet. Im Rahmen der Anhörung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz hat der Golfclub darauf aufmerksam gemacht, dass die Höhe der Schwarzwild-Zäune vom Land NRW von 70 cm auf 120 cm angehoben worden ist. Daraufhin wurde das Bußgeldverfahren eingestellt und die erfolgte Volleinzäunung akzeptiert.
Nach alledem drängt sich der Verdacht auf, dass das Umwelt nur darauf gewartet hat, einen Genehmigungsgrund zu finden. Ein technisches Detail von 50 cm mehr an Zaunhöhe hat die Behörde von der „schweren Last“ einer natur- und tierschutzrechtlichen Prüfung befreit. Die hätte ja zulasten der „schutzwürdigen Interessen“ der privilegierten Elite ausgehen können.
Vor diesem gesamten Hintergrund überlegen wir, beim Umweltministerium NRW eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Dortmund zu erheben. Das Umweltamt ist nämlich als untere staatliche Umweltbehörde tätig geworden und steht unter der Fachaufsicht des anweisungsbefugten Ministeriums.
Wir appellieren aber auch an Ihre/Eure aktive Unterstützung. Richtet bitte Leserbriefe an die Zeitung, und zwar an folgende Adresse: lokalredaktion.dortmund@mdhl.de Das könnte den örtlichen Druck auf die Verwaltung und die Politik erhöhen und evtl. auch ohne Hilfe des Ministeriums zu einer Rücknahme der genehmigten Volleinzäunung führen.
Für die bisherige und die erbetene weitere Unterstützung bedanke ich mich im Namen der „Naturfreunde- Initiative Golfplatz“
Mit besten Grüßen