Region: Naturschutzgebiet Dortmund-Wannebachtal und Landschaftsschutzgebiet Dortmund-Reichsmark
Umwelt

Öffnung eines historischen Weges über den Golfplatz Dortmund Syburg/Reichsmark für Spaziergänger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadt Dortmund – Bezirksvertretung Hörde – Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund

563 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

563 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

10.03.2023, 19:17

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Liebe Unterstützerinnen und Mitstreiter

Seit nunmehr fast vier Monaten melden wir uns erst jetzt wieder. Das lange Schweigen resultiert aus unserer trügerischer Hoffnung, über die scheinbar unmittelbar bevorstehende Öffnung des Weges berichten zu können. Es ist nämlich nicht zu den befürchteten Kompromiss-Verhandlungen gekommen. Die Stadtverwaltung hat den Beschluss der Hörder Bezirksvertretung vielmehr umgesetzt und den Golfclub am 7.12.2023 aufgefordert, die historische Wegeverbindung bis zum 31.01.2023 wiederherzustellen. Besonders erfreulich an dieser Aufforderung war aus unserer Sicht die eindeutige Klarstellung, dass die Stadt Dortmund als Verpächterin zu keinen weiteren Vertragsverhandlungen bereit ist.

Gleichwohl ist auf dem Golfplatz nichts passiert. Der Zaun versperrt nach wie vor die Wegeverbindung vom und zum Wannebachtal. Und das war die Ausgangslage vor der Sitzung der Bezirksvertretung am 7.3. Deren Verlauf und offen gebliebenes Ergebnis kann dem beigefügten Zeitungsbericht entnommen werden. Zu ergänzen ist allerdings noch, dass über unsere weitere Forderung an die Verwaltung nicht berichtet worden ist.

Im Wissen darum, dass die Öffnung des Weges und der Rückbau bzw. Abriss des Zaunes für den Golfclub zu einer Fehlinvestition bzw. einem Verlust von schätzungsweise weit mehr als 50.000 € führen würde, gehen wir davon aus, dass eine gerichtliche Entscheidung notwendig wird. Diese kann sich noch Jahre hinziehen. Wir haben die Verwaltung daher aufgefordert, den Erlass einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung zur Öffnung des Weges zu beantragen.

Die schnelle Öffnung des Weges hat Vorrang vor der perspektivisch geforderten außerordentlichen Kündigung des Pachtvertrages. Dazu ist mit Blick auf die zerrüttete Vertrauensbasis zwischen den Vertragspartnern noch nachzutragen, dass das Umweltamt ein Bußgeldverfahren gegen den Golfclub eingeleitet hat, und zwar wegen verschiedener Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorgaben.

Schließlich beenden wir hiermit die Petition, weil der Adressat, die Hörder Bezirksvertretung, unserer Forderung stattgegeben hat. Ich bedanke mich noch mal im Namen des Initiativkreises bei allen Naturfreunden für Ihre/Eure unerwartet große Unterstützung. Die war der eigentliche Schlüssel zum Erfolg. Wir hoffen, in absehbarer Zeit über die endgültige Umsetzung berichten zu können.

In diesem Sinne verbleibe ich

Mit besten Grüßen


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