21.04.2015, 13:36
Die Petition zeigte Erfolg. - Nicht, indem diese Unterschriftensammlung den zuständigen Behörden vorgelegt wurde. - Das wurde nicht notwendig. Das zuständige Jugendamt und das Gericht hatten die Petition bereits während der zahlreichen Teilungen auf facebook mitverfolgt. Sie wurde auch bis in die Botschaften im Iran registriert. - Mutter und Tochter hatten das Glück bei Ihrer Rückkehr aus dem Iran nicht auseinandergerissen zu werden und stattdessen in das Bundesland Baden-Württemberg einreisen zu dürfen. - (*dies auch aufgrund einer einsatzbereiten Beiständin) / Mutter und Tochter wurden vom dortigen Jugendamt verantwortlich aufgenommen und erhielten die Chance an einem völlig anderen Ort, als dem bisherigen Vormunds- und Gerichtsbezirk ihr Leben neu zu gestalten. - Wobei der Gerichtsstand logischerweise im bisherigen Bundesland in der Auseinandersetzung mit dem Kindesvater geblieben ist. - Eine Menge Arbeit war es, Unterschriften für eine Petition zu sammeln. - In diesem Fall kann man sagen, dass die Petition das Vormunds- Jugendamt und das zuständige Gericht vor übereilten Entscheidungen im Januar zurückgehalten hat.