13.08.2020, 18:28
Tippfehler in der Begründung wurden beseitigt.
Neue Begründung: Die COVID-19 Pandemie hat immense Auswirkungen auf das Thema „Mobilität“. Menschen arbeiten zunehmend aus dem „Home Office“, Messen und Großveranstaltungen sind abgesagt. Flugverbindungen (national wie international) werden zurückgefahren. Diese Entwicklung war (und ist) während der Hochphase der COVID-19 Pandemie im Frühjahr 2020 massiv. Sie wird aber das Thema Mobilität nachhaltig beeinflussen. Unternehmen denken intensiv darüber nach, die Anzahl der physischen Arbeitsplätze zu reduzieren und Mitarbeiter dauerhaft ganz oder teilweise von ihren Büros zuhause in die Arbeitsprozesse einzubinden. Dies gilt insbesondere für den Dienstleistungs-sektor, der in einer Stadt wie Düsseldorf eine überragende Rolle spielt. Laut der IHK Düsseldorf liegt der Anteil der Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor hier bei über 80 %. Ob und in welcher Form Messen wieder zu ihrer früheren Bedeutung zurückfinden, ist fraglich. Die Airlines, darunter auch die einzelnen Marken der Lufthansa Gruppe, haben die Anzahl ihrer Passagiermaschinen bereits jetzt drastisch reduziert und Teile ihrer Flotten stillgelegt. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei nicht nur um temporäre Stilllegungen handelt, sondern dauerhaft die Anzahl der Flug-verbindungen drastisch sinken wird. Der Flughafen Düsseldorf hat uns auf eine entsprechende Anfrage des Vereins schriftlich bestätigt, man rechne mit Verkehrsrückgängen von 20 – 30 % in den kommenden Jahren (Email vom 23. Juli 2020). Auch im Zusammenhang mit den Ausbauplänen für den Flughafen Düsseldorf mehren sich deshalb die Forderungen, neue Gutachten einzuholen.
Aufgund der COVID 19 Pandemie verbuchen die Betriebe des ÖPNV derzeit Einbrüche von 30 bis 40%. ZUdem Zudem soll der ÖPNV Bedarfsplan frühestens im Laife Laufe des Jahres 2020 beschlossen werden, nachdem er 2017 von der NRW Landesregierung gekippt wurde.
Zum jetzigen Zeitpunkt halten wir die Erstellung eines belastbaren Gutachtens für unmöglich. Ohne entsprechnde Planungssicherheit darf aber die einmalge Rheinauenlandschaft nicht durch ein massives Bauwerk unwiderbringlich zerstört werden.
Rechtlich steht der Planfeststellungsbeschluss für den 2. Bauabschnitt noch aus. Es ist also noch nicht zu spät. Die Verwaltung muss aber die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung berücksichtigen. Diese haben sich in den letzten Monaten gravierend und unvorhersehbar verändert.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 16