20.09.2017, 20:00
Neue Informationen des Vorhabenträgers, die uns erst nach anwaltlicher Unterstützung zur Verfügung gestellt wurden.
Neue Begründung: 1.1 Dezimierung von Haltepunkten
Aus technischen Gründen beim Ausbau der Elztalbahn ist nach derzeitigem Kenntnisstand geplant, zukünftig die zwei der drei Haltestellen GUNDELFINGEN, ZÄHRINGEN, HERDERN und ZÄHRINGEN mehrheitlich NICHT mehr zu den Hauptverkehrszeiten anzufahren. Weder bei der Hin- noch bei der Rückfahrt. Dies betrifft tausende von Pendlern hunderte Pendler und Schüler jeden Tag.
1.2 Nutzen-Kosten Faktor
Die dem PFV zugrundeliegenden Nutzen-Kosten-Verhältnisse sowohl für die Ausbaustufe 2018-neu (1,85) als auch für den Endausbau 2025 (1,25) sind mithin nicht mehr valide.
Es muss hierbei von einem weiteren Absinken des Quotienten auf unter eins ausgegangen werden, (=>KEINE ÖFFENTL. FÖRDERUNG MEHR MÖGLICH) da es einerseits bereits jetzt zu Teuerungen kam, andererseits der „Nutzen“ aufgrund der aufgeführten Konsequenzen wie Streichung von Haltestellen, Reduzierung der Zuganzahl etc. schwindet.
1.3 Fahrbarkeit/Machbarkeit
Das gestiegene Verkehrsaufkommen auf der Rheintalstrecke im zweistelligen Prozentbereich sowie die fehlende Überprüfung der Fahrbarkeit stellen die Machbarkeit der S-Bahnstrecke 4311 von Elzach bis Freiburg im Halbstundentakt in ihrer Gesamtheit infrage. Bis heute fehlt der Nachweis, dass die nun angesetzten 4 zusätzliche Züge anstatt den geplanten 10 Zügen (REDUZIERUNG UM 6 ZÜGE!!) im Halbstundentakt überhaupt fahrbar sind.
1.4 Infrastruktur ohne Nutzen
Bei fehlender Fahrbarkeit wären die umfangreichen, allein hierfür erforderlichen Neubaumaßnahmen, Enteignungen und die massiven Eingriffe in Umwelt und in das bestehende Wohngebiet im Bereich des Kreuzungsbahnhofs Gutach ohne jeden Nutzen. Stattdessen käme es zu einer Zerstörung des funktionierenden BIOTOPS sowie zu nachhaltigen Beeinträchtigungen im Wasserschutzgebiet.
1.5 Vorhaben nicht zweckmäßig, öffentliches Interesse nicht gegeben
Im Ergebnis steht dem sehr geringen Mehrverkehr bis Elzach eine erhebliche Einschränkung der Verkehrsanbindung für Pendler/Fahrgäste sämtlicher Gemeinden aus dem Versorgungsgebiet sowie dem Regionalverkehr bis Offenburg gegenüber.
Ein öffentliches Interesse des Vorhabens ist mithin nicht mehr erkennbar.
Zusätzlich zu den hier erläuterten Punkten werden in der Petition zur Neubewertung des Vorhabens noch die Themengebiete behandelt:
1.6 Bewertung der Alternative eines durchgängigen Halbstundetakts bis Bleibach
1.7 Neubewertung des laufenden PFV
1.8 Neubewertung des Einsatzes moderner Hybrid-Fahrzeuge
Weitere Informationen und Hintergründe zu unserer Petition finden Sie hier:
cloud.zib-bw.de/index.php/s/wB9uOJXs4APJk09 Petition