Region: Sachsen
Bild der Petition Neonazi-Aufmärsche in Dresden: Gegendemonstrationen anerkennen statt kriminalisieren!

Neonazi-Aufmärsche in Dresden: Gegendemonstrationen anerkennen statt kriminalisieren!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadt Dresden
4.244 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

4.244 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

06.07.2011, 00:00

Stellungnahme des Empfängers:

Ihre "Petition" mit dem Titel "Neonazi-Aufmärsche in Dresden: Gegendemonstrationen anerkennen statt kriminalisieren"

Der Petitionsausschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden hat sich für ihr o. g. Anliegen für nicht zuständig erklärt. Der Vorgang wurde an den Unterzeichner zur Beantwortung abgegeben.

Kern Ihres Anliegens ist, die nach Ihrer Auffassung fehlende Würdigung und Kriminalisierung von "friedlichen" Verhinderungsblockaden gegenüber rechtsextremistischen Aufmärschen.

Derartigen Aktivitäten kann eine städtische Würdigung nicht zu Teil werden. Dies verbietet bereits die Bindung aller staatlichen Gewalt, also auch aller städtischen Organe und Gremien an Recht und Gesetz, welche in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) verankert ist. Es handelt sich dabei um einen tragenden Verfassungsgrundsatz, der noch nicht einmal durch eine Änderung des Grundgesetzes aufgehoben werden könnte, da er der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG unterliegt.

Das Wort "Kriminalisierung" beschreibt diese Handlungen in der Tat zutreffend. Es handelt sich um Straftaten nach § 21 des Versammlungsgesetzes (VersG).

In ihrer Eigenschaft als Versammlungsbehörde ist die Landeshauptstadt Dresden dem Schutz und der Durchführbarkeit aller nicht verbotenen Versammlungen in besonderer Weise verpflichtet.

Ich fordere Sie und alle Unterzeichner Ihres Anliegens daher auf, von Blockadehandlungen gegenüber nicht verbotenen Versammlungen Abstand zu nehmen, derartige Aktivitäten auch nicht mehr zu unterstützen und Ihren Protest gegen Aufmärsche von Rechtsextremen auf legalem Weg, z.B. durch Teilnahme an versammlungsbehördlich bestätigten Gegenversammlungen, zum Ausdruck zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Lübs
Amtsleiter


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