06.02.2021, 18:44
Auf Nachfrage wurde die bisherige Aufnahmeregelung für die französischen SESB-Oberschulstandorte ergänzt.
Die Bildquelle wurde im Petitionstext ergänzt, nachdem klar wurde, dass es dafür keinen eigenen Erfassungsmodus gibt.
Neuer Petitionstext:
Am 28. Januar 2021 wurde auf den Homepages der französischen SESB-Oberschulstandorten eine Neuregelung des Aufnahmeverfahrens für die 7. Klassen veröffentlicht, die Folgendes vorsieht:
„[…] Sofern […] die Zahl der Erstwünsche von SESB-Schülerinnen und -Schülern die Kapazitäten einer Schule überschreitet, werden zunächst Kinder aufgenommen, deren Geschwister denselben SESB-Standort besuchen. 70 Prozent der danach verbleibenden Schulplätze werden nach der Durchschnittsnote der Förderprognose vergeben, die übrigen Plätze durch Los. Die nicht aufgenommenen Schülerinnen und Schüler erhalten einen Schulplatz an dem als Zweitwunsch benannten SESB-Standort. […]“
[Quelle: Startseite der Sophie-Scholl-Schule, www.sophie-scholl-schule.eu/]
Ergänzung vom 05.02.21, auf Nachfrage: Die bisherige Regelung sah vor, dass nach Aufnahme der Geschwisterkinder alle restlichen Plätze verlost wurden, unabhängig von Förderprognose und Durchschnittsnote.
Diese Änderung des Aufnahmeverfahrens ist in mehrerlei Hinsicht inakzeptabel:
- Eine Leistungsselektion steht in völligem
WiderpsruchWiderspruch sowohl zu dem integrativen pädagogischen Konzept der ISS als auch zu dem Kooperations-Konzept der beiden SESB-Oberschulen. Ein solches Aufnahmeverfahren hätte ein deutliches Leistungsgefälle zwischen den beiden Standorten zur Folge und würde letztendlich dazu führen, dass den SchülerInnen der Georg-von-Giesche-Schule der Übergang in die Oberstufe an der Sophie-Scholl-Schule erschwert würde – was einen schweren Verstoß gegen die Chancengleichheit in den SESB-Standorten darstellt und das pädagogische Projekt als Ganzes gefährdet. - Die Schulleitungen der Sophie-Scholl-Schule und der Georg-von-Giesche-Schule wurden nicht in die Entscheidung der Senatsverwaltung einbezogen. Auch befürworten sie sie nicht. Ebensowenig wurden die Schulleitungen der SESB-Grundschulen konsultiert.
- Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2021/22 beginnt bereits am 11.02.2021. Eltern von Kindern, denen der Wechsel in die Oberschule bevorsteht, beschäftigen sich seit Jahren mit der Frage der Schulwahl und werden jetzt kurzfristig mit einer neuen Faktenlage konfrontiert. Das ist ein Schlag ins Gesicht – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der kräftezehrenden Pandemiesituation, in der wir uns befinden.
- Leistungskriterien können nicht ad hoc und mit sofortiger Wirkung eingeführt werden, da es sich bei den relevanten Leistungen um die Förderprognose der Grundschule handelt, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr verbessert werden kann. Und nicht zuletzt: Kinder aus sozial schwachen und bildungsfernen Familien, die während der pandemiebedingten Schulschließungen nur schlecht lernen konnten, werden so gleich doppelt bestraft – ein krasser Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit.
Aus den genannten Gründen fordern wir die sofortige Rücknahme dieser Neuregelung!
[Foto: Markus Spiske on Unsplash]
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 613 (579 in Berlin)