15.11.2023, 22:43
Jetzt handeln!
Baustopp für EnBW erzwingen!
Dazu benötigen wir dringend Deine finanzielle Unterstützung
Die EnBW AG hat mit ersten Arbeiten für die Klärschlammverbrennungsanlage begonnen.
Sie baut sogenannte Probepfähle, die laut EnBW bereits Teil des Fundaments für die KVA werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat diesen Bau jedoch als vorbereitende Maßnahme wasserrechtlich genehmigt. Für uns nicht nachvollziehbar, weswegen wir derzeit die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Regierungspräsidiums prüfen.
Die finanzielle Unterstützung hilft uns um...
· Juristische Beratung hinzuziehen
· die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Regierungspräsidiums prüfen zu lassen
· das aktuelle Vorgehen der EnBW juristisch auf Richtigkeit prüfen lassen zu können um gegebenenfalls das Vorgehen der EnBW AG zu stoppen
· nach Offenlegung eine Info-Veranstaltung zu ermöglichen
· unsere Kosten in der Außenkommunikation zu decken (z.B. Plakate und Internetauftritt)
per Paypal
Unterstützung der Bürgerinitative Bürger im Neckartal
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oder per Bankverbindung
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Danke für Deine Unterstützung!
14.11.2023, 19:10
Des Nachbars gängige Praxis
Pressemitteilung 13.11.2023
www.buergerimneckartal.de/presse/pressemitteilung/
"Die EnBW AG überrascht mit kurzfristig bekannt gemachtem Bau von Probepfählen.
Sie sollen zugleich Teil des Fundaments in Walheim für die künftige Klärschlammverbrennungsanlage werden.
Mit der Pressemitteilung vom 13.11.2023 hat die EnBW AG erste vorbereitende Baumaßnahmen ab dem 15.11.2023 angekündigt. Die Gemeinde Walheim und die Gemeinderäte Walheim wurden davon erst donnerstags zuvor darüber informiert. (8.11.2023)
Für die Initiative „Bürger im Neckartal“ (BI) ist die kurzfristige Ankündigung ein weiterer Beleg für wenig nachbarschaftliches Miteinander, obwohl es von Seiten der EnBW AG immer wieder herausgestellt wird. Die Probepfähle haben einen Durchmesser von 1,2 Metern und werden in eine Tiefe von bis zu 26 Metern getrieben, mit Stahlgeflecht-Körben versehen und danach mit Frischbeton ausgegossen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat diesen Bau - für die BI nicht nachvollziehbar - als vorbereitende Maßnahme wasserrechtlich genehmigt und beruft sich hierbei auf die gängige Praxis wie bei ähnlichen anderen Großprojekten. Dies steht im Gegensatz zum Leitfaden “Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz: Soweit im Genehmigungsverfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben ist, sollte vor der Zulassung des vorzeitigen Beginns nach
§ 8a BImSchG die Einwendungsfrist abgelaufen sein.“ (S.20)
Dies gilt für Erdarbeiten jegliche Art, also auch für die Einbringung von Probepfählen!
Die BI prüft derzeit die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des RP und fordert parallel dazu die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat in Walheim eine Stellungnahme seiner Einschätzung des vorzeitigen Baubeginns."
weitere Links
www.enbw.com/unternehmen/presse/vorbereitungen-energiestandort-walheim-gehen-voran.html