Region: Münster
Familie

Nachbesserung bei der Regelung der OGS-Ferienbetreuung für Grundschüler der Stadt Münster

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Markus Lewe

888 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

888 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 11.01.2022
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

07.01.2023, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


03.12.2021, 12:42

Dokument anzeigen

Liebe Unterstützende,

vielen Dank für Ihre Unterschrift, die zahlreichen Kommentare und E-Mails sowie die Verbreitung der Petition. Gemeinsam haben wir deutlich gemacht, dass wir alle keine bedauerlichen Einzelfälle sind, denn schließlich haben wir innerhalb weniger Tage über 820 Unterschriften gesammelt.

Ich möchte Sie heute darauf aufmerksam machen, dass die SPD-Ratsfraktion am 07.12. um 19:30 Uhr einen Elterndialog zum Thema der Ferienbetreuung anbietet. Wir alle sind eingeladen, um in diesem Dialog deutlich zu machen was Familien für eine unbeschwerte Ferienzeit brauchen und wo es ggf. noch hakt. Neben den Eltern sind natürlich auch Beschäftigte und Vertreter*innen der Träger herzlich eingeladen sich zuzuschalten.

Dienstag, 07.12.2021 um 19:30 Uhr online via Zoom
Zoom-Meeting beitreten:
wwu.zoom.us/j/61883872024
Meeting-ID: 618 8387 2024
Kenncode: 156758

Ich bitte Sie diese Möglichkeit wahrzunehmen und die vielen verschiedenen Probleme die durch die neue Regelung entstehen, gemeinsam bei diesem Dialog zu verdeutlichen.

Vielen herzlichen Dank und ein schönes 2. Adventswochenende
Mirela Genius


30.11.2021, 21:59

Es wurden noch Hinweise aus der Sitzung der Stadtelternschaft ergänzt.


Neuer Petitionstext:

Die Neuregelung der ganztägigen Ferienbetreuung über die OGS der Grundschulen stellt Familien in Münster vor große Herausforderungen, denn Eltern mit einem OGS-Vertrag können ihren vertraglichen Anspruch von 6 Wochen lediglich über die OGS der Grundschulen buchen. Diese bieten anscheinend nahezu flächendeckend ein Programm in den ersten 4 Sommerferienwochen und jeweils in der ersten Woche der Herbst- und Osterferien an. Angebote für die weiteren Ferienwochen sind dann für die Familien kostenpflichtig ab Januar buchbar.

Familien …

  1. mit einem weiteren Kind im Kindergartenalter, müssen die Schließtage der Kita abdecken (die häufig die erste Woche oder die letzte Woche der Osterferien/Herbstferien bzw. im Sommer die ersten 3 Wochen vs. die letzen 3 Wochen so z.B. in den städtischen Kitas). Dies wird sich regelmäßig mit den Wochen der OGS-Ferienbetreuung überschneiden.
  2. mit mehreren schulpflichtigen Kindern die Betreuung außerhalb der OGS-Wochen benötigen müssen mit erheblichen Kosten rechnen.
  3. mit einem weiteren Kind in der Kita, die jedes Jahr die ersten 3 Wochen Kita-Ferien haben.
  4. die in Pflegeberufen (systemrelevant) arbeiten und deren Jahresurlaub bereits im Oktober des Vorjahres gefixt wird und die nicht einfach Wochen tauschen können.
  5. mit Vorschulkindern haben Anspruch auf kostenlose Betreuung ab dem 1.08.2022, das aktuelle Angebot bildet das nicht ab.
  6. müssen ihren Jahresurlaub mit den Kollegen abstimmen, wenn diese auch Grundschulkinder haben, werden sie den gleichen Bedarf haben und eine Vertretungsreglung wird nicht möglich sein.
  7. deren Kinder in der BiMi-Betreuung sind fühlen sich ebenfalls von der Stadt nicht gesehen. Zwar gibt es hier keine OGS-Verträge, dennoch sind diese Eltern ja genauso auf die Betreuung in den Ferienzeiten angewiesen, wie andere Eltern auch.
  8. stehen jetzt noch mehr in Konkurrenz zueinander um die fehlenden Wochen mit einem Ferienangebot abzudecken. (z.B. 5 & 6 Woche in den Sommerferien). ggf. wird das kostenpflichtige Angebot nicht ausreichen
  9. die als Fachkräfte, oder Leitungen in Kindertagesstätten arbeiten, deren Urlaubszeit durch Schließungstage im September des Vorjahres bereits festgelegt wurden, haben keine freie Urlaubswahl und daher nicht die Möglichkeit - die seitens der Stadt - angebotenen Ferienbetreuungswochen zu nutzen!
  10. brauchen einfach Planungssicherheit bei der Ferienbetreuung, diese ist im Januar 2021 ein viel zu spät.
  11. benötigen eine wohnortnahe Ferienbetreuung, dies ist bei den kostenpflichtig buchbaren Angeboten nicht überall gewährleistet.

Den Familien wird die Möglichkeit genommen, flexibel die Ferienbetreuung nach dem persönlichen Bedarf in Anspruch zu nehmen, ohne erhebliche zusätzliche Kosten. Das neue Angebot ist nicht familienfreundlich und benachteiligt ganz viele Familien. Hinzu kommt dass die freien Träger und deren bisheriges Angebot an dieser Stelle übergangen wird.

Es würde helfen, wenn in den Stadtvierteln die verschiedenen Grundschulen entgegengesetzt zueinander das Ferienprogramm anbieten würden (z.B. Schule A 1-4 Woche und Schule B bietet Woche 3-6 an), damit könnten die Familien im Viertel bedarfsgerecht buchen.

Das Anmeldeverfahren muss deutlich vorgezogen werden, idealerweise auf Ende September, damit Familien die sehr frühzeitig ihre Urlaubsplanung abgeben müssen sicher planen können.

Ein gutes Ferienbetreuungsangebot sollte an den Bedürfnissen der Menschen, die es nutzen wollen ausgerichtet werden und nicht vorschnell in den Bedingungen eines Rechtsanspruches, der erst Jahre später greift, gepresst werden.



Neue Begründung:

Nicht jede Familie hat die finanziellen Möglichkeiten für die kostenpflichtigen Programme genauso können nicht alle Familien auf Großeltern zurückgreifen, die im Zweifel mehrere Wochen die Kinderbetreuung übernehmen.

Für berufstätige Eltern ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unglaublich wichtig, diese neue Regelung erschwert dies enorm. Eltern werden zusätzlich belastet, organisatorisch wie finanziell. Die Kinder haben eine abwechslungsreiche Betreuung außerhalb der bekannten OGS verdient.

Jede Familie sollte die Möglichkeit haben, einmal im Jahr gemeinsam einen Urlaub zu verbringen, viele Familien sind aktuell betroffen und werden gezwungen ihren Urlaub zu splitten um die Betreuung abzudecken.

Hinzu kommt, dass es auch Familien in Münster gibt die nicht die finanziellen Möglichkeiten für einen Familienurlaub haben und deren Kinder mit einem außergewöhnlichen Ferienprogramm der freien Träger wie z.B. von bewegte Kids oder auf einem Bauernhof ein Highlight und Abwechslung vom Schulalltag bieten möchten. Diese Angebote sind nun kostenpflichtig.

Bei Beschwerden die an an die Stadt Münster ran getragen wurden, wird von bedauerlichen Einzelfällen gesprochen die mit der Neuregelung Probleme haben.

Liebe Eltern,

unterstützen Sie unser Anliegen und lassen Sie uns deutlich machen, dass es nicht bedauerlich Einzelfälle sind die Probleme mit der neuen Ferienbetreuung haben.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 717 (687 in Münster)


30.11.2021, 14:50

Weitere Ergänzungen die über Kommentare und E-Mails eingegangen sind.


Neuer Petitionstext:

Die Neuregelung der ganztägigen Ferienbetreuung über die OGS der Grundschulen stellt Familien in Münster vor große Herausforderungen, denn Eltern mit einem OGS-Vertrag können ihren vertraglichen Anspruch von 6 Wochen lediglich über die OGS der Grundschulen buchen. Diese bieten anscheinend nahezu flächendeckend ein Programm in den ersten 4 Sommerferienwochen und jeweils in der ersten Woche der Herbst- und Osterferien an. Angebote für die weiteren Ferienwochen sind dann für die Familien kostenpflichtig ab Januar buchbar.

Familien …

  1. mit einem weiteren Kind im Kindergartenalter, müssen die Schließtage der Kita abdecken (die häufig die erste Woche oder die letzte Woche der Osterferien/Herbstferien bzw. im Sommer die ersten 3 Wochen vs. die letzen 3 Wochen so z.B. in den städtischen Kitas). Dies wird sich regelmäßig mit den Wochen der OGS-Ferienbetreuung überschneiden.
  2. mit mehreren schulpflichtigen Kindern die Betreuung außerhalb der OGS-Wochen benötigen müssen mit erheblichen Kosten rechnen.
  3. mit einem weiteren Kind in der Kita, die jedes Jahr die ersten 3 Wochen Kita-Ferien haben.
  4. die in Pflegeberufen (systemrelevant) arbeiten und deren Jahresurlaub bereits im Oktober des Vorjahres gefixt wird und die nicht einfach Wochen tauschen können.
  5. mit Vorschulkindern haben Anspruch auf kostenlose Betreuung ab dem 1.08.2022, das aktuelle Angebot bildet das nicht ab.
  6. müssen ihren Jahresurlaub mit den Kollegen abstimmen, wenn diese auch Grundschulkinder haben, werden sie den gleichen Bedarf haben und eine Vertretungsreglung wird nicht möglich sein.
  7. deren Kinder in der BiMi-Betreuung sind fühlen sich ebenfalls von der Stadt nicht gesehen. Zwar gibt es hier keine OGS-Verträge, dennoch sind diese Eltern ja genauso auf die Betreuung in den Ferienzeiten angewiesen, wie andere Eltern auch.
  8. stehen jetzt noch mehr in Konkurrenz zueinander um die fehlenden Wochen mit einem Ferienangebot abzudecken. (z.B. 5 & 6 Woche in den Sommerferien). ggf. wird das kostenpflichtige Angebot nicht ausreichen
  9. die als Fachkräfte, oder Leitungen in Kindertagesstätten arbeiten, deren Urlaubszeit durch Schließungstage im September des Vorjahres bereits festgelegt wurden, haben keine freie Urlaubswahl und daher nicht die Möglichkeit - die seitens der Stadt - angebotenen Ferienbetreuungswochen zu nutzen!
  10. brauchen einfach Planungssicherheit bei der Ferienbetreuung, diese ist im Januar 2021 ein viel zu spät.

Den Familien wird die Möglichkeit genommen, flexibel die Ferienbetreuung nach dem persönlichen Bedarf in Anspruch zu nehmen, ohne erhebliche zusätzliche Kosten. Das neue Angebot ist nicht familienfreundlich und benachteiligt ganz viele Familien. Hinzu kommt dass die freien Träger und deren bisheriges Angebot an dieser Stelle übergangen wird.

Es würde helfen, wenn in den Stadtvierteln die verschiedenen Grundschulen entgegengesetzt zueinander das Ferienprogramm anbieten würden (z.B. Schule A 1-4 Woche und Schule B bietet Woche 3-6 an), damit könnten die Familien im Viertel bedarfsgerecht buchen.

Das Anmeldeverfahren muss deutlich vorgezogen werdenwerden, idealerweise auf Ende September, damit Familien die sehr frühzeitig ihre Urlaubsplanung abgeben müssen sicher planen können.

Ein gutes Ferienbetreuungsangebot sollte an den Bedürfnissen der Menschen, die es nutzen wollen ausgerichtet werden und nicht vorschnell in den Bedingungen eines Rechtsanspruches, der erst Jahre später greift, gepresst werden.



Neue Begründung:

Nicht jede Familie hat die finanziellen Möglichkeiten für die kostenpflichtigen Programme genauso können nicht alle Familien auf Großeltern zurückgreifen, die im Zweifel mehrere Wochen die Kinderbetreuung übernehmen.

Für berufstätige Eltern ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unglaublich wichtig, diese neue Regelung erschwert dies enorm. Eltern werden zusätzlich belastet, organisatorisch wie finanziell. Die Kinder haben eine abwechslungsreiche Betreuung außerhalb der bekannten OGS verdient.

Jede Familie sollte die Möglichkeit haben, einmal im Jahr gemeinsam einen Urlaub zu verbringen, viele Familien sind aktuell betroffen und werden gezwungen ihren Urlaub zu splitten um die Betreuung abzudecken.

Bei Beschwerden die an an die Stadt Münster rangetragenran getragen wurden, wird von bedauerlichen Einzelfällen gesprochen die mit der Neuregelung Probleme haben.

Liebe Eltern,

unterstützen Sie unser Anliegen und lassen Sie uns deutlich machen, dass es nicht bedauerlich Einzelfälle sind die Probleme mit der neuen Ferienbetreuung haben.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 697 (667 in Münster)


29.11.2021, 06:52

Es wurden noch Familien ergänzt die als Fachkräfte in Kindergärten arbeiten und keine freie Urlaubswahl haben.


Neuer Petitionstext:

Die Neuregelung der ganztägigen Ferienbetreuung über die OGS der Grundschulen stellt Familien in Münster vor große Herausforderungen, denn Eltern mit einem OGS-Vertrag können ihren vertraglichen Anspruch von 6 Wochen lediglich über die OGS der Grundschulen buchen. Diese bieten anscheinend nahezu flächendeckend ein Programm in den ersten 4 Sommerferienwochen und jeweils in der ersten Woche der Herbst- und Osterferien an. Angebote für die weiteren Ferienwochen sind dann für die Familien kostenpflichtig ab Januar buchbar.

Familien …

  1. mit einem weiteren Kind im Kindergartenalter, müssen die Schließtage der Kita abdecken (die häufig die erste Woche oder die letzte Woche der Osterferien/Herbstferien bzw. im Sommer die ersten 3 Wochen vs. die letzen 3 Wochen so z.B. in den städtischen Kitas). Dies wird sich regelmäßig mit den Wochen der OGS-Ferienbetreuung überschneiden.
  2. mit mehreren schulpflichtigen Kindern die Betreuung außerhalb der OGS-Wochen benötigen müssen mit erheblichen Kosten rechnen.
  3. mit einem weiteren Kind in der Kita, die jedes Jahr die ersten 3 Wochen Kita-Ferien haben.
  4. die in Pflegeberufen (systemrelevant) arbeiten und deren Jahresurlaub bereits im Oktober des Vorjahres gefixt wird die nicht einfach Wochen tauschen können.
  5. mit Vorschulkindern haben Anspruch auf kostenlose Betreuung ab dem 1.08.2022, das aktuelle Angebot bildet das nicht ab.
  6. müssen ihren Jahresurlaub mit den Kollegen abstimmen, wenn diese auch Grundschulkinder haben, werden sie den gleichen Bedarf haben und eine Vertretungsreglung wird nicht möglich sein.
  7. deren Kinder in der BiMi-Betreuung sind fühlen sich ebenfalls von der Stadt nicht gesehen. Zwar gibt es hier keine OGS-Verträge, dennoch sind diese Eltern ja genauso auf die Betreuung in den Ferienzeiten angewiesen, wie andere Eltern auch.
  8. die als Fachkräfte, oder Leitungen in Kindertagesstätten arbeiten, deren Urlaubszeit durch Schließungstage im September des Vorjahres bereits festgelegt wurden, haben keine freie Urlaubswahl und daher nicht die Möglichkeit - die seitens der Stadt - angebotenen Ferienbetreuungswochen zu nutzen!

Den Familien wird die Möglichkeit genommen, flexibel die Ferienbetreuung nach dem persönlichen Bedarf in Anspruch zu nehmen, ohne erhebliche zusätzliche Kosten.

Es würde helfen, wenn in den Stadtvierteln die verschiedenen Grundschulen entgegengesetzt zueinander das Ferienprogramm anbieten würden (z.B. Schule A 1-4 Woche und Schule B bietet Woche 3-6 an), damit könnten die Familien im Viertel bedarfsgerecht buchen.

Das Anmeldeverfahren muss deutlich vorgezogen werden idealerweise auf Ende September, damit Familien die sehr frühzeitig ihre Urlaubsplanung abgeben müssen sicher planen können.

Ein gutes Ferienbetreuungsangebot sollte an den Bedürfnissen der Menschen, die es nutzen wollen ausgerichtet werden und nicht vorschnell in den Bedingungen eines Rechtsanspruches, der erst Jahre später greift, gepresst werden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 518 (492 in Münster)


27.11.2021, 22:27

Weitere Anregung von betroffenen Eltern der BiMi Betreuung.


Neuer Petitionstext:

Die Neuregelung der ganztägigen Ferienbetreuung über die OGS der Grundschulen stellt Familien in Münster vor große Herausforderungen, denn Eltern mit einem OGS-Vertrag können ihren vertraglichen Anspruch von 6 Wochen lediglich über die OGS der Grundschulen buchen. Diese bieten anscheinend nahezu flächendeckend ein Programm in den ersten 4 Sommerferienwochen und jeweils in der ersten Woche der Herbst- und Osterferien an. Angebote für die weiteren Ferienwochen sind dann für die Familien kostenpflichtig ab Januar buchbar.

Familien …

  1. mit einem weiteren Kind im Kindergartenalter, müssen die Schließtage der Kita abdecken (die häufig die erste Woche oder die letzte Woche der Osterferien/Herbstferien bzw. im Sommer die ersten 3 Wochen vs. die letzen 3 Wochen so z.B. in den städtischen Kitas). Dies wird sich regelmäßig mit den Wochen der OGS-Ferienbetreuung überschneiden.
  2. mit mehreren schulpflichtigen Kindern die Betreuung außerhalb der OGS-Wochen benötigen müssen mit erheblichen Kosten rechnen.
  3. mit einem weiteren Kind in der Kita, die jedes Jahr die ersten 3 Wochen Kita-Ferien haben.
  4. die in Pflegeberufen (systemrelevant) arbeiten und deren Jahresurlaub bereits im Oktober des Vorjahres gefixt wird die nicht einfach Wochen tauschen können.
  5. mit Vorschulkindern haben Anspruch auf kostenlose Betreuung ab dem 1.08.2022, das aktuelle Angebot bildet das nicht ab.
  6. müssen ihren Jahresurlaub mit den Kollegen abstimmen, wenn diese auch Grundschulkinder haben, werden sie den gleichen Bedarf haben und eine Vertretungsreglung wird nicht möglich sein.
  7. deren Kinder in der BiMi-Betreuung sind fühlen sich ebenfalls von der Stadt nicht gesehen. Zwar gibt es hier keine OGS-Verträge, dennoch sind diese Eltern ja genauso auf die Betreuung in den Ferienzeiten angewiesen, wie andere Eltern auch.

Den Familien wird die Möglichkeit genommen, flexibel die Ferienbetreuung nach dem persönlichen Bedarf in Anspruch zu nehmen, ohne erhebliche zusätzliche Kosten.

Es würde helfen, wenn in den Stadtvierteln die verschiedenen Grundschulen entgegengesetzt zueinander das Ferienprogramm anbieten würden (z.B. Schule A 1-4 Woche und Schule B bietet Woche 3-6 an), damit könnten die Familien im Viertel bedarfsgerecht buchen.

Das Anmeldeverfahren muss deutlich vorgezogen werden idealerweise auf Ende September, damit Familien die sehr frühzeitig ihre Urlaubsplanung abgeben müssen sicher planen können.

Ein gutes Ferienbetreuungsangebot sollte an den Bedürfnissen der Menschen, die es nutzen wollen ausgerichtet werden und nicht vorschnell in den Bedingungen eines Rechtsanspruches, der erst Jahre später greift, gepresst werden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 280 (268 in Münster)


27.11.2021, 15:19

Es wurden noch weitere Anregungen / Probleme aus der Elternschaft hinzugefügt.


Neuer Petitionstext:

Die Neuregelung der ganztägigen Ferienbetreuung über die OGS der Grundschulen stellt Familien in Münster vor große Herausforderungen, denn Eltern mit einem OGS-Vertrag können ihren vertraglichen Anspruch von 6 Wochen lediglich über die OGS der Grundschulen buchen. Diese bieten anscheinend nahezu flächendeckend ein Programm in den ersten 4 Sommerferienwochen und jeweils in der ersten Woche der Herbst- und Osterferien an. Angebote für die weiteren Ferienwochen sind dann für die Familien kostenpflichtig ab Januar buchbar.

Familien …

  1. mit einem weiteren Kind im Kindergartenalter, müssen die Schließtage der Kita abdecken (die häufig die erste Woche oder die letzte Woche der Osterferien/Herbstferien bzw. im Sommer die ersten 3 Wochen vs. die letzen 3 Wochen so z.B. in den städtischen Kitas). Dies wird sich regelmäßig mit den Wochen der OGS-Ferienbetreuung überschneiden.
  2. mit mehreren schulpflichtigen Kindern die Betreuung außerhalb der OGS-Wochen benötigen müssen mit erheblichen Kosten rechnen.
  3. mit einem weiteren Kind in der Kita, die jedes Jahr die ersten 3 Wochen Kita-Ferien haben.
  4. die in Pflegeberufen (systemrelevant) arbeiten und deren Jahresurlaub bereits im Oktober des Vorjahres gefixt wird die nicht einfach Wochen tauschen können.
  5. mit Vorschulkindern haben Anspruch auf kostenlose Betreuung ab dem 1.08.2022, das aktuelle Angebot bildet das nicht ab.
  6. müssen ihren Jahresurlaub mit den Kollegen abstimmen, wenn diese auch Grundschulkinder haben, werden sie den gleichen Bedarf haben und eine Vertretungsreglung wird nicht möglich sein.

Den Familien wird die Möglichkeit genommen, flexibel die Ferienbetreuung nach dem persönlichen Bedarf in Anspruch zu nehmen, ohne erhebliche zusätzliche Kosten.

Es würde helfen, wenn in den Stadtvierteln die verschiedenen Grundschulen entgegengesetzt zueinander das Ferienprogramm anbieten würden (z.B. Schule A 1-4 Woche und Schule B bietet Woche 3-6 an), damit könnten die Familien im Viertel bedarfsgerecht buchen.

Das Anmeldeverfahren muss deutlich vorgezogen werden idealerweise auf Ende September, damit Familien die sehr frühzeitig ihre Urlaubsplanung abgeben müssen sicher planen können.

Ein gutes Ferienbetreuungsangebot sollte an den Bedürfnissen der Menschen, die es nutzen wollen ausgerichtet werden und nicht vorschnell in den Bedingungen eines Rechtsanspruches, der erst Jahre später greift, gepresst werden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 105 (101 in Münster)


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