22.01.2019, 09:41
www.allgemeine-zeitung.de/lokales/oppenheim/vg-rhein-selz/nierstein/nierstein-offroad-light-oder-wohngebiet-im-rhein-selz-park_19902619
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
aus der Presse (siehe Link) konnten Sie erfahren, dass es eine überraschende Wende zur Bebauungsplanung in Bezug auf die Offroadstrecke im Rhein-Selz-Park Nierstein geben. Es werden 2 Varianten präsentiert, zu denen die Stadträte eine Entscheidung treffen sollen: Offroad light oder Wohngebiet im Rhein-Selz-Park
Hier ist unser Faktencheck, den wir aufgrund begrenzter Zeichen im Text auf 2 E-Mails aufteilen werden. Die 1. Variante - Planung mit Offroad:
Es wird keine Gewerbesteuereinnahmen für Nierstein geben, wenn die Firmen, die ihre Tests hier auf dem Offroad-Gelände durchführen ihren Firmensitz oder Betriebsstätte nicht in Nierstein haben. Keine der genannten Unternehmen, die hier Fahrzeuge testen wollen haben, ihren Firmensitz hier. Also eine nicht korrekte Information in Bezug auf Gewerbesteuereinnahmen aus dem Betreiben von Offroad.
Das Gewähren eines privaten Privilegs für Einzelpersonen (Fahrrechte für Herrn Richter für 6 Offroad-Motoräder für mind. 5 Jahre) sollte nicht als Preis für ein ohnehin obsoletes Planungsprojekt gewährt werden.
Die Nutzung der Kaserne im östlichen Bereich der Kuwaitis für ‚motorsportbezogenes ‚temporäres Wohnen‘ bringt Nierstein weder Vorteile bei der Zurechnung von Einkommensteuer-Anteilen (denn es sind ja temporäre Tourismusgäste), noch Gewerbesteuereinnahmen, da der Vermarkter der Einheiten seinen Firmensitz nicht in Nierstein sondern in Zornheim hat.
Der einzubringende Wall mit 9 Metern Höhe bringt für die 800-1200 Meter entfernten Wohnhäuser in Schwabsburg und Nierstein keine Lärmreduktion, weil niedrigfrequente dunkle Töne nicht aufgehalten werden können. Der Wall ist für die Reduktion von Lärm nutzlos (Expertenanhörung Sommer 2017).
Ergo: 1/3 des Geländes bringt keine Steuereinnahmen, dafür jedoch:
an 365 Tagen rund um die Uhr -also 24 Stunden lang- Lärmbelastungen durch die Fahrzeuge, die getestet werden sollen und vor allem durch die Spaß-Buggys für die kuwaitischen Gäste.
Für uns ist das ein Vorschlag, der eine deutliche Verschlechterung zu dem ursprünglichen Planungsansatz darstellt!
Ein Hinweis zu Offroad Light:
Hier soll mit Hilfe der Sprache und durch die individuelle Bewertung des Stadtbürgermeisters sowie der Presse, die diesen Begriff von Herrn Günther aufgegriffen und zur Headline gemacht hat, der Eindruck erweckt werden, es wäre etwas verbessert worden.
Das Gegenteil ist der Fall! Wir schlagen vor, diese Variante Offroad TOTAL zu nennen, weil es die Nutzung eindeutig besser beschreiben würde.
Fakt ist, dass es seitens des Investors einen Antrag beim Kreis Mainz-Bingen für den Betrieb der Offroadstrecke gibt, über den bisher noch nicht entschieden wurde. In diesem BImSchG-Antrag wird deutlich, welche Varianten für den Betrieb der unterschiedlichen Fahrzeuge je Betriebsvariante geplant sind.
Was der Stadtbürgermeister bisher in der Öffentlichkeit verschwiegen hat, ist die Tatsache, dass in dieser ‚Light-Version‘ die 4-rädrigen Fahrzeuge nicht nur 10 Stunden am Tag von Montag bis Samstag betrieben werden sollen, sondern an 365 Tagen pro Jahr über 24 Stunden fahren sollen. Tatsache ist auch, dass zu den Rahmenbedingungen zu diesen Betriebsvarianten bisher nichts veröffentlicht wurde.
Fahrtage mit bis zu 300 Teilnehmern, die nach dem Fahren bis weit in die Nacht hinein feiern dürfen, sind bisher in der Öffentlichkeit vermutlich bewusst nicht thematisiert worden. Die Bürger würden nach dem jetzigen Stand wohl vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollen.
Die beantragten Betriebsvarianten sehen neben KFZ und SUVs die 4-rädrigen Spaß- und Lärmfahrzeuge vor (ATV, UTV, side-by-side, Expeditions-Wagen etc.), die laut ‚Offroad-Light‘ benzingetriebene Motoren haben werden. Der Investor hat also die Möglichkeit, den Betrieb mit diesen Fahrzeugen 365 Tage täglich bis zu 24 Stunden über das ganze Jahr zu ermöglichen.
Der Zusammenhang zwischen dem Kuwaiti-Gebiet, das ja explizit als Sondergebiet für motorsportbezogenes, temporäres Wohnen ausgewiesen wird und dem Vorhaben, dass die Offroadstrecke an 365 Tagen an täglich 24 Stunden mit 4-rädrigen, benzinbetriebenen Spaßfahrzeugen befahren werden kann, hat das Potential zu einer immensen Lärmbelastung für alle umliegenden Gemeinden.
Das geht weit über die ursprüngliche Planung für die Offroadstrecke hinaus.
Ein solcher Planungsbeschluss wäre Offroad TOTAL und ein Freibrief für den Investor für jede Nutzungsform, um mit Spaßfahrzeugen die Offroadstrecke Tag und Nacht befahren zu lassen.
In einem in der Vergangenheit von der AZ geführten Interview mit dem kuwaitischen Investor hat dieser ausdrücklich zu verstehen gegeben, dass Kuwaitis es lieben, mit Sandbuggys zu fahren.
Der Faktencheck zur Wohnbebauung folgt.