14.12.2016, 08:30
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
nach mehrmaliger intensiver Beratung mit dem Verwaltungsrechtsexperten Dr. jur. C. Jeromin sind wir zu der Einschätzung gekommen, dass das Rechtsmittel des Normenkontrollverfahrens genutzt werden soll.
Es gibt zwingende Gründe dieses Rechtsmittel jetzt zu nutzen, worauf wir hier nicht näher eingehen können.
Die Presse ist von uns gestern, 13.12.2016, mit der nachstehenden Pressemitteilung informiert worden.
Mit vorweihnachtlichen Grüßen,
Klaus und Iris Schmitt
Pressemitteilung
Der Unterzeichner als Sprecher der Gruppe der Offroad-Gegner hat sich entschieden in enger Abstimmung mit seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern mit dem Fachjuristen Dr. jur. C. Jeromin den Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan zum Rhein-Selz Park in Gang zu setzen.
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Koblenz hat im November unter der Aktenzeichennummer 1 C 11559/16.OVG die Akten zum Rhein-Selz Park zur Einsichtnahme angefordert. Diese werden nun durch den ausgewiesen Verwaltungsexperten Dr. jur. C. Jeromin, Andernach und dessen Kanzlei auf ‚Herz und Nieren‘ geprüft werden.
Letztendlich haben die als nicht ernsthaft erlebte und sehr abwehrende Auseinandersetzung der Stadtverwaltung der Stadt Nierstein mit den Sachargumenten und den Befürchtungen der Bevölkerung von Nierstein, Schwabsburg, Dexheim, Köngernheim und Dalheim zu den aus der Planung befürchteten und durch persönliches Erleben gemachten Erfahrungen von Lärmemissionen dazu geführt, eine eigene juristische Einschätzung und Bewertung vorzunehmen zu lassen.
Es ist aus unserer Sicht auch zu prüfen, wie das aus taktischen Gründen hastig herbeigeführte Abtrennen der umstrittenen Offroad-Strecke im Hinblick auf mögliche Planungsfehler in der Gesamtplanung zu sehen und zu bewerten ist.
Diese Prüfung werden wir nun in aller Sorgfalt durch den Experten Dr. jur. C. Jeromin vornehmen lassen.
Insbesondere auch das Nichteinschreiten sowohl der Stadtverwaltung als auch der Kreisverwaltung bei der illegalen Sanierung von Häusern zu Musterhäusern für die Zielgruppe Kuwaitis innerhalb des RSP-Geländes und der Errichtung eines Bauzaunes auf dem Gelände des Rhein-Selz Parks, der übrigens immer noch auf den Teilen des Geländes steht, für das kein Baurecht geschaffen wurde, haben uns zu der Bewertung gebracht, dass sowohl die Stadtverwaltung als auch die Kreisverwaltung in Bezug auf geordnete Abläufe bei der Bewertung von Baumaßnahmen im RSP beide Augen zu verschließen scheinen.
In unserer Wahrnehmung wird zugelassen, dass unrechtmäßig gebaut wurde.
Damit werden Handlungen des Investors legitimiert und zugelassen, die nicht mit Baurecht abgedeckt sind. Uns als Bürger irritiert das und wirft die Frage auf, was wohl alles zum Vorschein kommen muss, wenn man bei diesem Projekt „tiefer gräbt“.
Handelt die Verwaltung hier als „Erfüllungsgehilfe für den Investor“? Wie sind diese Interessen mit denen der Stadt Nierstein und deren Vertreter vereinbar?
Das ist ein Paradebeispiel dafür, dass jede ernsthafte Auseinandersetzung und kritische Beobachtung von Bürgern letztlich als störend abgewehrt wird und nicht im Sinne demokratischer Pluralität als bereichernd in Planungsüberlegungen eingebunden und integriert werden.
Was dann bleibt, ist die Möglichkeit juristisch überprüfen zu lassen, welche Fehler gemacht worden sind um daraus resultierend Grenzen durch Gerichte setzen zu lassen.
Klaus und Iris Schmitt für die Bürgerinitiative gegen die Offroad-Strecke