03.10.2016, 20:54
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir geben Ihnen heute ein Update zu den aktuellen Ereignissen.
1. Morgen, Dienstag 04.10.2016 findet um 18.30 Uhr im Sironasaal im Wein- und Parkhotel, An der Kaiserlinde 1 in Nierstein die Stadtratssitzung statt, in der der modifizierte Bebauungsplan zum Rhein-Selz-Park ohne die Sondergebiete zur Offroad-Strecke verabschiedet werden soll.
Auch der verbleibende Teil ist noch nicht in allen Punkten geklärt!
Bitte nehmen Sie teil und zeigen Sie den Stadträten, wie wichtig uns Bürgerinnen und Bürgern der weitere Fortgang der Bebauung im Rhein-Selz-Park ist.
2. Offene Punkte mit der Stadtverwaltung Nierstein:
a. Der Stadtbürgermeister Herr Günther und sein erster Beigeordneter Herr Rüger, zuständig für das Bauamt, haben eine nicht genehmigte Baumaßnahme (einen mehrere hundert Meter langen Zaun an der Ost- und Nordseite des Rhein-Selz-Parks) zugelassen, obgleich der Stadtverwaltung bereits am 09.08.2016 von dieser unrechtmäßigen Baumaßnahme berichtet worden ist.
Machen Sie sich selbst ein Bild, was Sie davon halten wollen, wenn gewählte Vertreter der Stadt Nierstein in dieser Situation nicht handeln und sie ihre Pflichten verletzen. Diskutieren Sie das in der Familie, mit Nachbarn und mit Freunden.
Wir für uns haben dazu eine Meinung. Wir denken, das ist eine Pflichtverletzung im Amt und eine unrechtmäßige Begünstigung des Investors. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück etwas ohne Baugenehmigung bauen würden, würden Sie nach wenigen Tagen zur Einstellung der Baumaßnahme aufgefordert.
In der Bauausschuss- und Ortsbeiratssitzung vom 29.09.2016 ließ Herr Rüger die Anwesenden wissen, dass er den Bau dieses Zauns ohne Baugenehmigung unterstützt habe, weil in der Sitzung am 04.10.2016 ohnehin die Bebauungsplanung des RSP genehmigt würde, ein Bauantrag für den Zaun zwischenzeitlich vorliege und der Kreis dem ohnehin dann zustimmen würde. Das erleben wir nach unserem Rechtsempfinden als eine öffentlich bekannte Pflichtverletzung im Amt.
b. Der Stadtbürgermeister Herr Günther hat uns und eine weitere Gruppe von Bürgern daran gehindert, an einer Sitzung des Ältestenrats teilzunehmen.
Er machte ohne weitere Angabe von Begründungen von seinem Hausrecht Gebrauch. Mehrere mündliche und zwei schriftliche Anfragen, worauf der Ausschluss der Öffentlichkeit begründet würde, wurden ohne Angabe von Rechtsquellen beantwortet.
Da dies auch auf zukünftige Sitzungen des Ältestenrats wirken wird, werden wir weiter dranbleiben und eskalieren unsere Anfrage über den Kreis, die ADD und auf die Ebene des Innenministers, der schließlich für alle Rats- und Ausschusssitzungen, die ab dem 01.07.2016 stattfinden, Zutritt für die Öffentlichkeit eingeführt hat.
Eventuell ist unter Ihnen jemand, der rechtlich versiert ist und uns behilflich sein kann bei der Klärung der Frage, ob der Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Ältestenratssitzung rechtens ist? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Besten Dank.
Wir halten Sie informiert über den weiteren Fortgang.
Genießen Sie die beginnende Herbstzeit!
Herzliche Grüße,
Klaus und Iris Schmitt