12.11.2013, 15:57
kleine Rechtschreibkorrekturen
Neuer Petitionstext: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass den Krankenhäusern genügend Geld zu Verfügung gestellt wird, um ausreichend Pflegepersonal zu bezahlen. Damit diese dieses Geld nicht für andere Zwecke verbraucht wird, möge der Bundestag eine gesetzliche Mindestbesetzung für den stationären Pflegebereich beschließen. Neue Begründung: Durch die heutige Finanzierung der Krankenhäuser über die DRG`s sieht die personelle Ausstattung der Krankenhäuser so aus:
Es wird nach wirtschaftlichen Gegebenheiten beschlossen, dass für bestimmte gegenfinanzierte Leistungen nur eine bestimmte Anzahl von Pflegekräften finanziert werden kann. Ob diese Zahl stimmt oder einfach nur willkürlich festgesetzt worden ist, lässt sich nicht kontrollieren.
Da die Gruppe der Pflegekräfte die größte Gruppe der Beschäftigten in Krankenhäusern darstellt, hat es den Anschein, dass in dieser Gruppe immer weiter Personal eingespart werden kann.
Dies ist ein Abwärtstrend, der seit Abschaffung der Pflegepersonalregelung (PPR) kontinuierlich fortgesetzt wird.
Die Arbeit ist heute schon nicht mehr zu schaffen und trotzdem werden immer weiter Pflegestellen abgebaut.
In den meisten Kliniken sind die Zusatzstellen aus dem Pflegestellen-Förderprogramm von 2009 längst wieder abgebaut bzw. wurden erst gar nicht genutzt.
Durch eine gesetzliche Mindestpersonalregelung könnte gewährleistet sein, dass immer ausreichend Personal für eine gute Patientenversorgung zur Verfügung steht.
Ausreichend Pflegepersonal sorgt nachweislich für eine geringere Sterblichkeit, weniger Hygienemängel und kürzere Liegedauer der Patienten.
Eine Pflegekraft betreut in Deutschland bis zu 15 Patienten. In Skandinavien z.B. betreut eine Pflegekraft nur 4-6 Patienten.
Bundesweit fehlen mehr als 70.000 Pflegepersonen. Nur durch eine bessere finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser und die dadurch eintretende Verbesserung der Arbeitsbedingungen könnten diese besetzt werden.
Dieses Personal könnte somit auch ohne eigenen eigene Gesundheitsgefährdung bis zu zur Regelaltersgrenze im Berufsleben bleiben.
Somit würden mit einer gesetzlichen Mindestpersonalregelung wiederum die Krankenkassen und Rentenkassen entlastet.