Region: Saarland
Erfolg
Gesundheit

Mindestpflegepersonalbesetzung in deutschen Krankenhäusern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag
52.401 Unterstützende

Der Petition wurde entsprochen

52.401 Unterstützende

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
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06.03.2014, 12:57

Der Begriff "Mindestbesetzung" ist erläuterungsbedürftig. Deshalb habe ich die Forderung präzisiert.
Neue Begründung: Ergänzung der Petition:

Wir brauchen solide Kennzahlen, aus denen hervorgeht, wie hoch der Pflegebedarf von Patienten oder bestimmten Fallgruppen ist. Aufgrund von verlässlichen Berechnungsmethoden und validierten Erkenntnissen muss eine qualifizierte Mindestbesetzung mit examinierten Pflegekräften in der stationären Pflege festgelegt werden.
Hier verweise ich u.a. auf das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. www.dip.de/
Eine reine Mindestbesetzung zu definieren, ohne die Unterschiede der Pflegeintensität der Patienten zu berücksichtigen, würde sehr wahrscheinlich nur zu einer Festschreibung eines unteren Limits führen, so wie es jetzt schon vielfach in Kliniken praktiziert wird.

Langtext der Petition:
Durch die heutige Finanzierung der Krankenhäuser über die DRG`s DRGs sieht die personelle Ausstattung der Krankenhäuser so aus:
Es wird nach wirtschaftlichen Gegebenheiten beschlossen, dass für bestimmte gegenfinanzierte Leistungen nur eine bestimmte Anzahl von Pflegekräften finanziert werden kann. Ob diese Zahl stimmt oder einfach nur willkürlich festgesetzt worden ist, lässt sich nicht kontrollieren.
Da die Gruppe der Pflegekräfte die größte Gruppe der Beschäftigten in Krankenhäusern darstellt, hat es den Anschein, dass in dieser Gruppe immer weiter Personal eingespart werden kann.
Dies ist ein Abwärtstrend, der seit Abschaffung der Pflegepersonalregelung (PPR) kontinuierlich fortgesetzt wird.
Die Arbeit ist heute schon nicht mehr zu schaffen und trotzdem werden immer weiter Pflegestellen abgebaut.
In den meisten Kliniken sind die Zusatzstellen aus dem Pflegestellen-Förderprogramm von 2009 längst wieder abgebaut bzw. wurden erst gar nicht genutzt.
Durch eine gesetzliche Mindestpersonalregelung könnte gewährleistet sein, dass immer ausreichend Personal für eine gute Patientenversorgung zur Verfügung steht.
Ausreichend Pflegepersonal sorgt nachweislich für eine geringere Sterblichkeit, weniger Hygienemängel und kürzere Liegedauer der Patienten.
Eine Pflegekraft betreut in Deutschland bis zu 15 Patienten. In Skandinavien z.B. betreut eine Pflegekraft nur 4-6 Patienten.
Bundesweit fehlen mehr als 70.000 Pflegepersonen. Nur durch eine bessere finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser und die dadurch eintretende Verbesserung der Arbeitsbedingungen könnten diese besetzt werden.
Dieses Personal könnte somit auch ohne eigene Gesundheitsgefährdung bis zur Regelaltersgrenze im Berufsleben bleiben.
Somit würden mit einer gesetzlichen Mindestpersonalregelung wiederum die Krankenkassen und Rentenkassen entlastet.


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