03.02.2015, 16:46
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Neue Begründung: Uns ist keine einzige Zulassungsstudie bekannt, die diese 10 Mindestanforderungen auch nur annähernd erfüllt, obwohl sie von den meisten Eltern, mit denen wir sprechen, als vernünftig oder sogar als selbstverständlich angesehen werden.
Hersteller, Behörden, Impfexperten und Politiker sehen dies jedoch offenbar ganz anders:
zu 1.: VERGLEICHENDE PLACEBOSTUDIEN SIND DIE AUSNAHME
Aus Sicht der Impfexperten ist es „unethisch“, Testpersonen bewusst den Wirkstoff vorzuenthalten. Dies ist völlig unlogisch und offensichtlich eine Ausrede, denn 1. kann man ohne erfolgreich durchgeführte Placebostudie noch gar nicht von einem „Wirkstoff“ reden, 2. werden auch bei Tierimpfstoffen keine Blindstudien durchgeführt, obwohl dort nicht die gleichen ethischen Bedenken geltend gemacht werden können und 3. können diese ethischen Bedenken allein schon deshalb nicht ernst genommen werden, da man sie völlig willkürlich anwendet: Neuere Impfstoffe gegen Gebärmutterhalskrebs oder Rotaviren basieren durchaus auf Vergleichsstudien.
Statt dessen impft man eine Gruppe von Testpersonen, misst bei ihnen den sogenannten Antikörpertiter im Blut und beobachtet einige Wochen lang etwaige Nebenwirkungen. Da es keinen echten Vergleich mit Ungeimpften gibt, kann die tatsächliche Nebenwirkungsrate natürlich nicht erfasst werden.
Zudem fehlen Studien, die belegen, dass Menschen mit hohen Antikörpertitern im Blut einen gesundheitlichen Vorteil davon haben.
zu 2.: DIE VORHERIGE EINTRAGUNG IN EIN STUDIENREGISTER IST NICHT ZWINGEND
Seit Jahrzehnten bemängeln unabhängige Experten und auch renommierte medizinische Zeitschriften die Praxis der Hersteller, nur solche Studien zu publizieren, die in ihrem Sinne ausgegangen sind und die Existenz ungünstiger Ergebnisse zu verheimlichen.
zu 3.: DIE BEDEUTUNG VON PLACEBOS WIRD GERADEZU PERVERTIERT
Bei den wenigen existierenden „Placebo“-Studien (siehe z. B. GARDASIL, CERVARIX, ZOSTAVAC, ROTARIX) wurden Schein-Placebos verwendet, die einzelne oder mehrere Impfstoffbestandteile wie z. B. das Nervengift Aluminiumhydroxid enthielten. Dadurch wird es natürlich unmöglich, ein realistisches Nebenwirkungsprofil des Impfstoffs zu erstellen. Seit dies von Elternverbänden öffentlich kritisiert wird, findet man auf der Webseite der deutschen Zulassungsbehörde eine völlig neue Definition von „Placebo“, wonach quasi alles, was nicht der Original-Impfstoff ist, als „Placebo“ fungieren kann(!)
zu 4.: DIE MEISTEN STUDIEN SIND ZU KLEIN UND LAUFEN ZU KURZ, um eine zuverlässige Aussage über Wirksamkeit bzw. einen langfristigen gesundheitlichen Vorteil treffen zu können
zu 5.: DAS STUDIENDESIGN UNTERLIEGT GRUNDSÄTZLICH DER GEHEIMHALTUNG durch Behörden und Hersteller
zu 6.: IN DER REGEL WERDEN NUR BESTIMMTE GESUNDHEITLICHE WERTE GEZIELT ERFASST, was reichhaltige Möglichkeiten der Manipulationen bietet
zu 7.: STUDIENTEILNEHMER WERDEN ALLEIN GELASSEN, wenn z. B. ihre Studienärzte keinen Zusammenhang zwischen einer Erkrankung und der experimentellen Impfung sehen wollen.
zu 8.: DIE MEISTEN ZULASSUNGSSTUDIEN SIND HERSTELLERFINANZIERT, obwohl zahlreiche Publikationen belegen, dass dies zu tendenziösen Ergebnissen führt.
zu 9.: ES FEHLEN VÖLLIG UNGEIMPFTE KONTROLLGRUPPEN, so dass es unter Umständen niemand merkt, wenn die erfasste Erkrankungsrate innerhalb der Testgruppen zu reinen „Reagenzglas-Ergebnissen“ führt, die mit der realen Erkrankungshäufigkeit in der Bevölkerung nichts zu tun haben
zu 10.: ES FEHLEN LANGFRISTIGE NACHMARKTSTUDIEN – Eine Anfrage bei der deutschen Zulassungsbehörde ergab, dass man dort keinerlei Überblick darüber hat, zu welchen Impfstoffen welche Nachmarktstudien verfügbar bzw. am Laufen sind. Dies zeigt, dass dieses Thema von den zuständigen Behörden nicht ernst genommen wird.
Weitere Infos finden Sie unter der Internetadresse www.dagia.org