19.09.2019, 12:41
Neuer Petitionstext: **Wir brauchen eine Mietbremse in Stralsund!**
Bisher haben nur zwei Städte in Mecklenburg-Vorpommern den Schutz: Rostock und Greifswald. Wenn es so weiter geht, entwickeln sich in Stralsund Armen-Ghettos!
In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Mietpreisbremse bisher in Rostock und Greifswald.
Geltungszeitraum: 1.10.2018 bis 30.9.2023
Gesetzliche Grundlage: Landesverordnung zur Bestimmung von Gebieten nach § 556d und § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung - MietBgKaLVO M-V) vom 13.9.2018 (GVOBl. M-V 2018, S. 359)
Zudem ist in Mecklenburg-Vorpommern in der Stadt Rostock die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert.
Seit Juni 2015 kann die Miethöhe bei der Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen begrenzt werden, wenn die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum gefährdet ist (sog. Mietpreisbremse). Da die Umsetzung der Mietpreisbremse Ländersache ist, ist die Lage unübersichtlich. Welche Städte von Verordnungen zur Mietpreisbremse erfasst sind, finden Sie hier nach Bundesländern sortiert. (www.dgb.de/themen/++co++0d9a5f98-e8bf-11e8-aa5f-52540088cada)
Das Gesetz zur Mietpreisbremse, bei der Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen, ist zum 1.6.2015 in Kraft getreten. Demnach dürfen im Geltungsbereich der Mietpreisbremse die Mieten beim Abschluss eines Mietvertrags höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind ausgenommen.
In welchen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse gelten soll, legen die Bundesländer jeweils per Rechtsverordnung fest.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Stralsund)