15.08.2016, 13:16
Tippfehler
Neuer Petitionstext: Alle Kinder haben das Recht auf Bildung und zwar unabhängig von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit. Es müssen daher systematisch mehr Kindergarten- und Schulplätze geschaffen werden.
- Geflüchteten Menschen muss eine Krankenkarte ausgehändigt werden und akute und chronische Behandlungen durchgeführt sowie Dolmetschende zur Verfügung gestellt werden.
- Leistungen für Kinder- und Jugendliche gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz stehen allen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Eltern zu. Dies gilt es zu realisieren!
- Deutschkurse müssen für alle Personengruppen auf professionellem Niveau bereit gestellt werden.
- Es muss im Einzelfall und Gruppen-bezogen geprüft werden, ob Gefahr für Leib, Leben und Freiheit der Personen besteht – auch bei Personen aus so genannten „sicheren Drittstaaten“.
- Unangekündigte Abschiebungen sind zu unterlassen, da sie z.B. Kinder, Jugendliche und Erwachsene (re-)traumatisieren können.
- Niemand darf willkürlich festgenommen, in (Abschiebe-)Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
- Diskriminierende Regelungen wie die Residenzpflicht sind ersatzlos zu streichen und eine vollständige Gesundheitsversorgung, die den Menschenrechten entspricht, zu gewährleisten. Dafür soll sich die Landesregierung für alle Personengruppen einsetzen und dies im eigenen Zuständigkeitsbereich realisieren!
- Geflüchtete Personen brauchen geschützte selbst-organisierte Räume, um sich gegenseitig im Sinne von Peer-Support, Empowerment und Selbstorganisation zu unterstützen, zu beraten und zu begleiten.
- Der Brandschutz muss in den Unterkünften materiell, kommunikativ und mehrsprachig gesichert werden.
- Das Recht auf Privatsphäre muss auch in Unterkünften hergestellt werden.
- Das Vorqualifizierungs-Jahr Arbeit/Beruf muss allen geflüchteten Jugendlichen offen stehen.
- Arbeitsgelegenheiten für geflüchtete Personen sind entsprechend des Mindestlohnes zu bezahlen.
- Der Betreuungsschlüssel von Sozialarbeitenden pro geflüchtete Person ist von 1:136 ist auf 1 zu 80 zu verändern.
- Praktika von Studierenden sind ebenfalss ebenfals mit dem Mindestlohn zu bezahlen.