19.10.2016, 10:41
Nach weiterführender Recherche fiel uns folgender Link, www.stadt-meissen.de/download/ortsrecht/Baumschutzsatzung.pdf , auf.
Trotz unserer scheinbar fehlerhaften Aussage über eine nicht vorhandene städtische Baumschutzsatzung stellt der Inhalt der hier niedergeschriebenen Satzung unserer Meinung nach keineswegs einen realen Schutz unserer Bäume dar. Von daher besteht unser Bestreben weiterhin darin, eine ordentliche Satzung zu erwirken, welche einen realistischen Schutz der Bäume und darin lebender Tiere gewährleistet.Unserer Meinung nach sollten zum Beispiel die Ausnahmen in §1 ergänzt werden durch "..., außerhalb der Brutperiode (Brutsaison oder ähnlichem) bei nach Kontrolle festgestellter Bebrütung von Gelegen oder Jungvogelaufzucht."