16.08.2022, 15:29
Die Bezirksregierung Köln hat die neue Landschaftsschutzverordnung Rheinufer Bonn am 9.8.22 in Kraft gesetzt.
Mein Ersteindruck: Sie wirkt eher auf mich wie eine Sammlung von "Katalog von möglichen Eingriffen in eine schützenswerte Landschaft am Rhein".
Einzelne Punkte, die für uns weniger zentral sind wurden genauer definiert (z.B. Befristung des Festmachens von Hotel- und Restaurationsschiffen) - Doch insgesamt entstand eine zu schwammige "Schutz"-Verordnung, voller Ausnahmen zu den in §4 benannten Verboten. Statt den Schutz angesichts des Klimanotstandes zu verschärfen, wurde er aufgeweicht, im gewährenden Sinne von „weiter so wie bisher!“ Als gäbe es keine Überschwemmungen, Hitze- und Sturmextreme am Rhein. Zudem wird die neue(!) Möglichkeit eingeräumt, „Wege zu verbreitern, wenn es aus überwiegendem öffentlichen Interesse erfolgt“ - und Bäume zu fällen, wenn sie „nicht landschaftsprägend“ sind.
Und das trotz eskalierender Klimakatastrophe und stress für die Natur und die Stadtbevölkerung, die mit vielen berechtigten Einwänden gegen unklare Formulierungen und Schutzlücken bei der Bezirksregierung vorstellig wurde.
Das bringt dann zum Beispiel die einfallslose linksrheinische Radschnellroute in der #Rheinaue samt unnötiger Asphalt-Versiegelung und tragischen Baumfällungen wieder auf den Plan.
Die Verordnung Az.: 51.1-1.3BN/Rheinufer wurde im Amtsblatt 32, vom 8.8.2022, S.268-274 veröffentlicht.
www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/amtsblatt/2022/32_2022.pdf
Gebietsplan dazu: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/amtsblatt/2022/32_2022_karte.pdf
Herzliche Grüße
Martin Verinden