11.03.2021, 11:54
Hier der Text, aus der Email kopiert:
Corona-Pandemie; keine Verpflichtung zum Tragen einer MNB während des Unterrichts an Grundschulen
Petition vom 28.12.2020
Sehr geehrte Frau Straubmeier,
hiermit teilen wir mit, dass Ihre Petition am Donnerstag, 18.03.2021 zur Behandlung im Ausschuss für Bildung und Kultus vorgesehen ist. Die Beratung Ihres Anliegens ist in öffentlicher Sitzung geplant.
Aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Pandemie ist ein Zutritt zum Landtagsgebäude derzeit nicht möglich. Sie können die Ausschusssitzung jedoch mittels Echtzeitübertragung im Internet (Livestream) auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags unter www.youtube.com/user/BayernLandtag mitverfolgen. Es erfolgt keine Aufzeichnung, die nach der Sitzung noch abrufbar ist.
Falls Sie mit einer Übertragung Ihres Petitionsverfahrens per Livestream nicht einverstanden sind, geben Sie uns bitte bis spätestens 12 Uhr am Vortag der Sitzung Bescheid (per E-Mail: petitionen@bayern.landtag.de oder telefonisch unter +49 (89) 41262763). In diesem Fall würde entweder eine nichtöffentliche Behandlung ohne Livestream erfolgen oder die Beratung im Ausschuss auf einen späteren Zeitpunkt vertagt werden.
Zum Ablauf der Sitzung möchten wir Ihnen noch folgende Hinweise geben:
Die Sitzung und der Livestream beginnen um 09:15 Uhr. Die genaue Uhrzeit für den Aufruf Ihrer Petition können wir Ihnen leider nicht mitteilen, da diese vom Umfang und der Abwicklung der Tagesordnung abhängt.
Mit der Berichterstattung im Ausschuss wurden die Abgeordneten Frau Gudrun Brendel-Fischer und Herr Matthias Fischbach betraut. Die Berichterstatter haben die Petition bereits vor der Sitzung geprüft. Die Berichterstattung im Ausschuss beschränkt sich deshalb in aller Regel auf eine kurze Zusammenfassung.
Das Beratungsergebnis werden wir Ihnen schriftlich mitteilen.
Das Landtagsamt kann nicht garantieren, dass die vorgesehenen Tagesordnungspunkte auch tatsächlich erledigt werden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Beratung Ihrer Petition auf eine der folgenden Sitzungen verschoben wird. Dies liegt ganz im Ermessen des Ausschusses. Über einen eventuell neuen Termin würden wir Sie informieren