21.09.2012, 14:11
Petition: Marion Yagmur, Gründerin des Vereins Papageienarche, sollen 23 Papageien beschlagnahmt werden
Sehr geehrte Frau Stephan,
vielen Dank für Ihr Engagement für den Tierschutz. In unserer Behörde stoßen Sie damit auf offene Ohren und Augen, denn auch wir sind dem Tierschutz verpflichtet. Deshalb möchte ich Ihnen gerne erklären, dass wir uns, ebenso wie Sie und Frau Yagmur vom Verein Papageienarche, für das Wohl der Papageien, die bei Frau Yagmur untergebracht und gepflegt werden, einsetzen. Als zuständige Behörde kontrollieren und beobachten wir Tierheime und Tierauffangstationen wie die von Frau Yagmur, um sicherzustellen, dass die Tiere dort artgerecht untergebracht sind. Das ist unsere Pflicht. Gibt es Zweifel oder Unstimmigkeiten, müssen wir handeln, machen aber auch das im Sinne der Tiere. Das heißt, wir suchen, oft auch gemeinsam mit den betroffenen Stationen und Tierschutzorganisationen, nach der besten Lösung für die Tiere.
Neben den reinen Tierschutzaspekten ist unsere Behörde jedoch auch zuständig für die Überprüfung des illegalen Handels mit Papageien, soweit sie unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen. Nach wie vor werden illegal Tiere unter widrigsten Umständen aus ihren Herkunftsländern über Umwege nach Deutschland importiert bzw. illegal Tiere gehandelt. Um diese Handelswege nachzuvollziehen und ggf. entsprechende Strafverfahren einleiten zu können, ist es zwingend erforderlich, dass die zuständige Behörde umgehend informiert wird, sobald Tiere ungeklärter Herkunft irgendwo „auftauchen“. Nur wenn diese Zusammenarbeit reibungslos funktioniert, wird die Behörde in die Lage versetzt, eine entsprechende Überprüfung vorzunehmen.
Im Falle der Papageienarche ist das bisher leider nicht immer reibungslos verlaufen. Trotz mehrmaliger Hinweise, unsere Behörde regelmäßig vor Annahme streng geschützter Arten, bei denen die legale Herkunft nicht nachgewiesen werden kann, zu informieren, wurden vom Verein Papageienarche artgeschützte Papageien weiter in großer Anzahl aufgenommen.
Diese Tiere dürften ohne Herkunftsnachweis gar nicht in Deutschland sein und dem Verdacht illegalen Handels durch Dritte müssen wir als Behörde nachgehen. Bis zur Klärung der Herkunft muss das betroffene Tier durch unsere Behörde als Aufsichtsorgan geschützt sein, und es muss sichergestellt werden, dass das entsprechende Tier nicht weitervermittelt wird. Deshalb gibt es die Maßnahme der Beschlagnahme.
Grundsätzlich wird bei derartig beschlagnahmten und in der Folge eingezogenen Tieren eine qualifizierte, dauerhafte Unterbringung bei einer ausgewählten, zuverlässigen Unterbringungseinrichtung angestrebt. Bevor die eingezogenen Tiere den entsprechenden Einrichtungen überlassen werden dürfen, ist jedoch zu prüfen, ob diese hinsichtlich der Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorschriften zuverlässig sind.
Inwieweit die Papageienarche zukünftig eine „Zuverlässigkeit“ in diesem Sinne überzeugend gegenüber unserer Behörde belegen kann, hängt ganz wesentlich von dem weiteren Mitwirken und der nötigen Kooperation von Frau Yagmur ab und natürlich auch vom Einhalten der artenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die Tiere sollen bis zur Klärung dieser Frage zunächst an ihrem Standort verbleiben, um zusätzlichen Stress für die Tiere zu vermeiden.
Ich bitte um Verständnis, wenn ich Ihnen im Hinblick auf ein laufendes gerichtliches Verfahren zu Detailfragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Manz
(Landrat)