15.05.2021, 18:46
Liebe Petitionsmitglieder,
zwischenzeitlich konnte ich mit zwei der Stadtverordneten sprechen. Die weiteren habe ich per mail angeschrieben. Eine Bereitschaft zur erneuten Besprechung ist grundsätzlich gegeben, ich warte nun einen Terminvorschlag für Ende Mai 2021 ab.
Leider musste ich heute der Kelheimer Zeitung entnehmen, dass sich die neue Koalition in Ihrem Koalitionsvertrag wie folgt ausspricht:
„Keine Neubehandlung von beschlossenen Projekten“.
Es ist zu vermuten, dass hinter dem Bau des Aussichtsturms emmense Gelder durch wahrscheinlich bereits abgeschlossene Verträge mit Sendeanlagenbetreibern stehen.
Erst JETZ, über 1 Jahr NACH dem eigentlichen Beschluss, gibt die Stadt Kelkheim diese wichtige Information, der möglichen Montage von Sendeantennen in der Zukunft, der Öffentlichkeit bekannt.
1x im Sitzungsprotokoll vom 04.05.2021und nun auch im Zeitungsbericht des Höchster Kreisblattes von diesem Freitag den 14.05.2021.
Zitat Höchster Kreisblatt vom 14.05.2021:
„Es seien keine Sendeanlagen geplant, letztlich aber müssen das die politischen Gremien in Zukunft entscheiden, sollten Anträge kommen“.
Der aktuelle Beschluss ist somit nicht rechtskräftig, da die Bürger nicht über die geplanten Sendeantennen im Vorfeld und auch nicht bei der Bürgerversammlung, in der der Turm vorgestellt wurde, aufgeklärt wurden!
Hier zudem noch einmal für alle die Stellungnahmen des Ausschusses für Planen, Bauen, Umwelt und Klima der Stadt Kelkheim auf unsere Petitionsforderungen zusammengefasst aufgeführt:
Wir forderten:
Eine ÜBERPRÜFUNG des aktuellen Entwurfes auf Sicherheit und Begehbarkeit:
Stellungnahme des Kelkheimer Ausschusses für Planen, Bauen, Umwelt und Klima:
Die Thematik wurde eingehend mit dem planenden Architekten diskutiert. Um eine bessere Begehbarkeit zu erreichen, wurde die Treppenbreite im Vergleich zu dem im Januar 2020 vorgestellten Entwurf auf 1.10m verbreitert und ein weiterer Handlauf an der Innenseite geplant.
Der Turm wird baurechtlich als Sonderbau eingestuft und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf Basis der Hessischen Bauordnung durch den Main-Taunus-Kreis geprüft“
Unsere Meinung hierzu: Eine Prüfung auf Sicherhiet u. Begehbarkeit kann nur von Seiten eines neutralen Dritten, bzw. eines Gutachters erfolgen – nicht vom Architekten selbst.Eine Verbreiterung der Treppe um gerade einmal 10cm bringt keine gute
Begehbarkeit hervor. Der Turm wird bei der Bauaufsicht nicht als AUSSICHTSTURM geprüft sondern als SONDERBAUWERK.
Wir forderten:
Eine ÜBERPRÜFUNG des aktuellen Entwurfes auf Bergungsmöglichkeiten:
Stellungnahme des Kelkheimer Ausschusses für Planen, Bauen, Umwelt und Klima:
„Aufgrund der zu erwartenden geringen gleichzeitigen Besucherzahlen, kann bei einem Aussichtsturm kein zweiter baulicher Rettungsweg sinnvoll realisiert werden. Im Unglücksfall besteht die Möglichkeit der Rettung über die Drehleiter der Feuerwehr oder die Überörtliche Einheit des Kreisfeuerwehrverband Main-Taunus-e.V. „spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“.
Unsere Meinung hierzu: Das ist richtig, ein zweiter Flucht-und Rettungsweg macht keinen Sinn, der ERSTE Flucht- und Rettungsweg sollte aber dann funtionieren, was bei einer Breite von 1.10 nicht ausreichend gegeben ist ab 21 Besuchern. Hier wird eine Mindestbreite von 1.20m gefordert. Auf 21 Besucher kommt man schnell, wenn z.B. Schulklassen den Turm besteigen. Im Unglücksfall kann die Feuerwehr gar nicht so dicht an den Turm heranfahren, um diesen mit der Drehleiter zu erreichen. Denn der kleine schmale Waldweg hinauf zum Turmfundament ist viel zu schmal für ein Feuerwehrfahrzeug.
Auch die „Spezialeinheit“ aus Hofheim würde einen Verunglückten nicht bergen können. Zudem wäre die Anfahrtszeit viel zu lange. Ein Aussichtsturm sollte so konstruiert sein, dass Rettungsassistenten mit einer Trage Verletze die Treppen hinunter befördern können.
Wir forderten:
Eine neue und größere Entwurfsauswahl:
Stellungnahme des Kelkheimer Ausschusses für Planen, Bauen, Umwelt und Klima:
„Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung wurde der ausdrückliche Wunsch nach Entwurfsvarianten zu der vorgestellten Variante nicht geäussert. Die Stadtverordneten-versammlung hat den vorgelegten Entwurf einstimmig beschlossen. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht und die Statik erstellt. Die Prüfstatik ist weitestgehend abgeschlossen. Eine erneute Diskussion über weitere Entwürfe würde bedeuten, dass alle bisher durchgeführten Arbeiten umsonst wären und mit dem Projekt neu begonnen werden müßte. Für die bereits durchgeführten Arbeiten, (Planung, Statik, Prüfstatik, Bauantrag) würden Kosten von rd. 90.000 € - brutto- anfallen.
Unsere Meinung hierzu:
Heutzutage ist es bei solch einem Projekt von öffentlichem Interesse, wie einem Aussichtsturm in der Umgebung einer Metropole wie Frankfurt am Main, gang und gäbe, entweder einen Architektenwettbewerb vorzuschalten oder zumindest ein sogenanntes „Neutrales Verfahren“ einzuleiten, welches ca. 5 Entwurfsvarianten hervorbringt und de