Region: Sachsen
Umwelt

Leipziger Auwaldschutz jetzt!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Landtags

11.231 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

11.231 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

17.07.2013, 08:45

Was sind den Regional Verantwortlichen 11.231 Bürgerunterschriften wert?
Änderung des Sächsischen Wassergesetzes wurde in Dresden verabschiedet!

Nun ist es klar. Der Freistatt hat die Änderungen beim Sächsischen Wassergesetz verabschiedet. Damit werden 4 Seen im Südraum von Leipzig automatisch schiffbar, wenn sie aus dem Bergbaurecht entlassen sind - was derzeit noch kein einziger dieser Seen ist. Der Cospudener See, ehemaliges Auwaldgelände, gehört dazu. Wenn also die 11.231 BürgerInnenm, welche sich an der Petition aus dem letzten Jahr beteiligt haben, dachten, dass diese Petition gegen die Schiffbarkeit und gegen kraftstoffbetriebene Motorboote auf den Auwaldgewässern www.openpetition.de/petition/online/leipziger-auwaldschutz-jetzt von der Landespolitik als deutlicher Ausdruck des Bürgerwillens berücksichtigt worden wäre, der irrt. Diese Petition wurde nicht einmal bearbeitet. Bis zum heutigen Tag hat NuKLA keine Antwort über einen möglichen Bearbeitungsstand. Das Einzige, was verlautete, waren die warmen Worte eines Markkleeberger Mitglieds des Sächsischen Landtages, welche persönlich versprach, sich der Petition anzunehmen. Sie wollte sich sogar darum kümmern, dass sich der Petitionsausschuss am Cospudener See und am Floßgraben selbst ein Bild von der Situation macht. Inzwischen ist diese Dame Vorsitzende des Petitionsausschusses geworden und hat Mitte Mai erklärt, dass der Petitionsausschuss nun doch keine Begehung durchführen wird: man dürfe ja gar nicht in den Floßgraben, dieser sei ja wegen des Eisvogels gesperrt.
Nun also werden die Verantwortlichen vor Ort gefordert sein, sich darauf festzulegen, welche Schiffe/Boote in welcher Zahl mit welcher Motorisierung genau auf unserem Cospudener See fahren dürfen. Damit wird der Nutzungsdruck für das Befahren des Floßgrabens mit Motorbooten wie erwartet steigen. Die Zwenkauer Motorbootbesitzer werden definitiv nicht nur bis zur Lauer, sondern bis nach Leipzig fahren wollen! Selbst elektrisch betriebene Motorboote, fahren sie auch noch so langsam (was niemand kontrollieren kann), werden mit ihrem Wellenschlag die Ufer des kleinen Floßgrabens ausspülen. Die Uferränder werden abbrechen, Bäume werden in Wasser stürzen, die dann beräumt werden müssen. Am Ende wird gar nichts anderes übrig bleiben, als den Floßgraben auszubauen, damit die Sicherheit der Nutzer gewährleistet ist - auch wenn die Zuständigen diese drohende Entwicklung immer wieder vehement von sich weisen. Und an dieser Stelle sind wir nun gespannt, wie ernst die Stadt Leipzig es meint mit dem Naturschutz und inwieweit sie dem Druck der südlichen Kommunen standhalten kann und will und zum Schutz des Floßgrabens Stellung bezieht. Mit der Novellierung des Wassergesetzes wird sich bei Entlassung der Seen aus dem Bergbaurecht, also dem Zeitpunkt, ab dem der jeweilige See automatisch schiffbar ist und per se von jedwedem Boot mit jedweder Motorisierung uneingeschränkt befahren werden kann, wird es nur noch diejenigen Einschränkungen geben, zu denen sich die zuständigen Behörden durchringen können. Zuständig ist dann nicht mehr der Freistaat Sachsen, sondern die Region (Landesdirektion Leipzig, für den Cospudener See auch Stadt Leipzig und Stadt Markkleeberg) selbst. Und an dieser Stelle könnten die Bürger anfangen, sich bei ihren Kommunalpolitikern für deren Standpunkt zum Thema zu interessieren. Die werden dann nämlich nach ihrer Position befragt werden. Was hindert die Region Leipzig eigentlich daran, statt einer veralteten wassertouristischen Nutzung im Stil der 60er Jahre mit kraftstoffbetriebenen Motorbooten das zu tun, was andere Wassertourismusregionen schon längst als sinnvoll und notwendig für den Erhalt der Qualität (und damit des touristischen Wertes) ihrer Gewässer erkannt haben: ausschließlich elektro-, muskel- und windkraftbetriebene Boote zuzulassen?


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