25.02.2014, 20:00
Hallo liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
vielen Dank für die zahlreichen Zeichnungen dieser Petition
Die Resonanz war mehr, als in der Kürze der Zeit erwartet werden konnte.
Zunächst möchte ich mich persönlich dafür entschuldigen, dass wir auf die Einspruchsmöglichkeit beim Landesentwicklungsplan in NRW nicht früher hingewiesen haben. Doch glücklicherweise funktioniert die Backend-Infrastruktur bei OpenPetition so gut, dass sich rasch eine Menge Menschen mobilisieren lassen.
Wie geht es nun weiter?
Ich habe heute mit der Staatskanzlei in Düsseldorf Mails ausgetauscht und dabei folgendes Vorgehen mit dem zuständigen Mitarbeiter abgestimmt.
- Die Petition wird als Sammeleinwendung angenommen - hier der Wortlaut aus der Mail:
"Gegen die Übersendung der Adressliste aller bisherigen UnterstützerInnen Ihrer Online-Petition bis Freitag, 28.02.2014, 24:00 Uhr, bestehen keine Einwende. Dabei setze ich voraus, dass die UnterzeichnerInnen Ihnen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Ihr Einverständnis erklärt haben. Ich werde die Übersendung unter dem Vorbehalt einer näheren Prüfung dann als Sammeleinwendung bewerten."
- Aus privaten Gründen werde ich die Liste am Freitag, den 28.02.2014, 14:30, schließen. Wer bis dahin die Petition zeichnet, wird dann als Einwender an die Staatskanzlei weiter gegeben.
- Alle weiteren Unterschriften dienen dann lediglich der Statistik, um dem Protest gegen Fracking mehr Druck zu verleihen.
Ich gehe davon aus, dass alle Personen, die sich am Stichtag in der Liste befinden, mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Wer nicht einverstanden ist, muss seine Unterschrift zurück ziehen.
Also - es bleiben noch zwei Tage. Mobilisiert Eure Bekannten, Verwandten, FreundInnen und KollegInnen, damit die Sammeleinwendung eine schöne,lange UnterstützerInnen-Liste erhält.
Dank und Gruß
Jürgen Blümer
Drensteinfurt
24.02.2014, 10:24
Links zur Website des LEP eingefügt
Neuer Petitionstext: Folgende Aussage des Landesentwicklungsplan ist offensichtlich falsch:
"Die oberirdischen Einrichtungen zur Gewinnung oder Förderung unkonventionellen Erdgases lösen in der Regel keinen raumordnerischen Handlungsbedarf aus Daher bedarf es keiner Festlegungen in den Regionalplänen."
Aufgrund dieser falschen Aussage ist der aktuelle Entwurf des Landesentwicklungsplans, wie er bis zum 28. Februar ausgelegt ist, abzulehnen und von Grund auf neu zu überarbeiten. Insbesondere die Förderung von unkonventionellen Erdgasvorkommen ('Fracking') ist abzulehnen, das es wesentlichen Zielen und Grundsätzen der Raumplanung widerspricht.
Website zum Landesentwicklungsplan NRW:
www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/erarbeitung-des-neuen-lep-nrw.html