schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
gute Nachrichten: Die Petition wird in Kürze öffentlich im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz behandelt - und Sie können die Sitzung am 17.03.2022 ab 09:15 unter einem YouTube-Livestream auf dem Kanal www.youtube.com/user/BayernLandtag mitverfolgen. Eine genauere Uhrzeit kann leider nicht angegeben werden, da der Besprechungszeitpunkt der Petition von dem zeitlichen Verlauf der Sitzung bis dahin abhängt. Eine Videoaufzeichnung erfolgt leider nicht. Über das Ergebnis werden wir Sie noch gesondert informieren.
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen UV.0263.18 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Bayern eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Ist die Richtigkeit von Aussagen in einer Petition umstritten bzw. sind die Aussagen nicht hinreichend belegt, werden die Unterstützer darauf hingewiesen und die Petition wird nicht öffentlich gelistet.
Bitte geben Sie Quellen für folgende Aussagen an:
"Am Wochenende und nach 6 Uhr abends wird es auch in der Stadt sehr leise."
"Es ist längst wissenschaftlich, medizinisch bewiesen, dass Lärm über so einen langen Zeitraum hinweg, wie es das Baurecht auf dem Land zulässt, täglich von 6 bis 22 Uhr und von Montag bis Samstag einschließlich und über Jahrzehnte, und selbst dann, wenn der Lärm nicht als störend empfunden wird, selbst dann wird er unser Leben verkürzen."
"Auf dem Land und in Dorf- und Mischgebieten gelten wesentlich schlechtere Lärmschutzgrenzen als in der Stadt. Auf dem Land gibt es keine Ruhezeiten wie in der Stadt, wie zum Beispiel Mittagsruhe."