01.04.2020, 00:29
Nach aktueller Mitteilung des Personalamtes der Gemeindeverwaltung Kupferzell werden die "Betreuungsgebühren vom Monat April nicht in Rechnung" gestellt.
Weiterhin werde der nächste fällige Monat, folglich der Mai, nicht abgerechnet, da das Betreuungsgeld für den Monat März schon abgebucht sei und hiermit verrechnet werde.
Das sind aus meiner Sicht hervorragende Neuigkeiten, die den Familien einen gewissen finanziellen Spielraum zurück geben, der Ihnen durch harte Einschnitte zuvor geraubt wurde.
Wir wollen sehen wie lange dieser Zustand noch anhalten wird bzw. aufrecht erhalten werden muss.
Sollte es weitere Neuigkeiten geben informiere ich in diesem Blog.
An dieser Stelle schon einmal herzlichen Dank für die rege Teilnahme an der Petition sowie für die zahlreichen Kommentare.
Liebe Grüße und einen schönen Abend.
Sascha Koch
27.03.2020, 23:31
www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/soforthilfe-fuer-kommunen-bw-100.html
Auszug aus einem Artikel, zu finden unter dem o.g. Link. Der gesamte Artikel kann nach Anklicken / Einfügen des Link Textes im Browser gelesen werden.
"Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise in der Corona-Krise mit 100 Millionen Euro Soforthilfe, wenn sie im März und April auf Elternbeiträge und Gebühren etwa für geschlossene Kitas, Kindergärten und Horte verzichten. Das berichtet das Staatsministerium in einer Mitteilung am Freitag. Für die Kindertagespflege sollen demnach vor Ort tragfähige Übergangslösungen gefunden werden. Auch die Kita-Beiträge bei freien Trägern sollen bis zur Höhe des kommunalen Satzes erstattet werden."
Das Gesetzesvorhaben soll schnell im Parlament verabschiedet werden.
Anschließend sollte es keine Gründe mehr gegen eine Aussetzung / Erstattung geben können ja auch können!
**Bis es soweit ist bitte die Petition weiter unterstützen, vielen Dank!**
27.03.2020, 23:28
www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/soforthilfe-fuer-kommunen-bw-100.html
Auszug aus einem Artikel, zu finden unter dem o.g. Link. Der gesamte Artikel kann nach Anklicken / Einfügen des Link Textes im Browser gelesen werden.
"Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise in der Corona-Krise mit 100 Millionen Euro Soforthilfe, wenn sie im März und April auf Elternbeiträge und Gebühren etwa für geschlossene Kitas, Kindergärten und Horte verzichten. Das berichtet das Staatsministerium in einer Mitteilung am Freitag. Für die Kindertagespflege sollen demnach vor Ort tragfähige Übergangslösungen gefunden werden. Auch die Kita-Beiträge bei freien Trägern sollen bis zur Höhe des kommunalen Satzes erstattet werden."
Das Gesetzesvorhaben soll schnell im Parlament verabschiedet werden.
Anschließend sollte es keine Gründe mehr gegen eine Aussetzung / Erstattung geben können ja auch können!
**Bis es soweit ist bitte die Petition weiter unterstützen, vielen Dank!**
27.03.2020, 22:52
Zusatz zum Kreis der gewünschten Unterstützer wurde platziert.
Neue Begründung: In der aktuellen Lage sind durch die Schließung der Kitas zahlreiche Eltern betroffen, die Ihre Kinder jetzt zu Hause betreuen müssen.
Bei uns in der Familie bin ich in der glücklichen Lage, dass ich noch arbeiten kann, meine Frau hingegen muss den Kleinen betreuen. Ihr Arbeitgeber bietet hier nur die Möglichkeit an unbezahlten Urlaub zu verwenden, da der reguläre schon für eine Fortbildung verplant bzw. hierfür bereits aufgebraucht ist.
Dies bedeutet für uns mindestens 3 - 4 Wochen Verdienstausfall der von uns als Familie zu tragen ist, ggf. noch mehr sofern die Schließung anhält.
Hinzu kommt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass Mitte April wieder alle Kitas regulär öffnen sondern das anzunehmen ist, dass die Zeit der Schließung noch ausgeweitet wird.
Auf Anfrage erhielt ich vom Bürgermeister die Rückmeldung, dass man sich als Gemeinde Kupferzell ganz klar am Anmeldeheft und den darin enthaltenen Ordnungsregeln orientiert.
Dort ist dargelegt, dass "...zusätzliche Schließtage auch aufgrund von behördlichen Anordnungen erfolgen können. Die Schließung aller Kupferzeller Einrichtungen ist auf Grundlage der "Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV2 (Corona-Verordnung) vom 17.03.20 angeordnet worden.""
"In Punkt 3.2 ist unter anderem geregelt, dass der Beitrag auch bei "vorübergehender Schließung (2.7) zu leisten sei.""
Dies mag die vertragliche Grundlage darstellen auf derer man die Vereinbarung über die Betreuung getroffen hat, sie spiegelt aber nicht die Realität wieder in der wir uns aktuell befinden.
Während der Schließzeiten gibt es keine Betreuung der Kinder, es fallen für den Regelbetrieb der Einrichtung - außer Gehältern - keine weiteren Kosten an. Die Mitarbeiter sind freigestellt.
Die Eltern tragen aktuell die Hauptlast für die Betreuung Ihrer Kinder und sind neben dem zeitlichen Aufwand auch finanziell arg belastet, da durch sicherlich oft beanspruchten, nicht bezahlten Urlaub erhebliche Gehaltseinbußen zu verzeichnen sind. Dies Einschnitte könnte man zumindest durch das Aussetzen der Gebühren abmildern.
Daher meine Forderung nach einer Aussetzung der Kita-Gebühren während der laufenden Infektionslage von Covid19.
Punkt 3.2 der die Leistung des Beitrages auch bei "vorübergehender Schließung (2.7)" vorsieht, ist meiner Ansicht nach nicht einschlägig, da "vorübergehend" sicherlich nicht eine Periode von 4 Wochen oder gar noch länger meinen kann. Das Ende der Schließzeit ist doch in Wirklichkeit noch gar nicht in Sicht!
In diesem Sinne bitte ich um zahlreiche Unterstützung meiner Petition durch betroffene Eltern und Betreuer der Kinder, damit der Gemeinde verdeutlicht werden kann wie ernst die Lage für die Familien ist.
**Auch die Unterstützung von Familienmitgliedern sowie Freunden ist natürlich herzlich willkommen**
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Sascha Koch
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Kupferzell)