14.10.2014, 11:40
Antwort des Petitionsausschusses an den BLGS NRW zum Thema „Kostendeckung - was sonst?“
Der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 23.09.2014 beraten und an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überstellt. Aus dem Sitzungsprotokoll der gefasste Beschluss:
Der von der Landesregierung (Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter-MGEPA) dem Landtag vorgelegte Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern und über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe ist derzeit Gegenstand der parlamentarischen Beratungen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die bisher freiwillige Beteiligung des Landes an den Schulkosten für die Ausbildung in der Altenpflege ab dem Jahr 2015 gesetzlich verpflichtend festzuschreiben. Hierdurch wird eine deutliche Verbesserung für die Fachseminare im Vergleich zu einer freiwilligen Landesbeteiligung erreicht. Somit bleibt der Betrag von 280,00 Euro konstant, die Anzahl der Ausbildungsplätze wird deutlich erhöht.
Die Erarbeitung von verbindlichen Qualitätsstandards und landesweit einheitlichen Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung ist ein weiterer wichtiger Beitrag und wesentlicher Schritt zur Sicherung der Ausbildungsqualität in Nordrhein-Westfalen. Der Ausgang der parlamentarischen Beratungen bleibt abzuwarten.
WICHTIG: Am Mittwoch, den 22. Oktober 2014 findet im Düsseldorfer Landtag die Anhörung zum neuen "Gesetz zur finanziellen Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern und die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe“ statt. Informieren Sie Ihre Landtagsabgeordneten über diesen Termin! Machen Sie noch einmal deutlich: Eine auskömmliche Ausbildungsfinanzierung und verbindliche Qualitätsstandards sind absolut notwendig, um den qualitativen und quantitativen Bedarf an Altenpflegefachkräften wenigstens ansatzweise zu decken!
WIR ALLE WOLLEN IM ALTER GUT GEPFLEGT WERDEN!