16.06.2022, 18:18
Liebe Unterstützende,
der Ausschussdienst des Petitionsausschusses hat festgestellt, dass der Deutsche Bundestag nicht für das Anliegen der Petition zuständig ist: Da es um ein Anliegen im Bereich des in Deutschland föderal - das heißt: in den einzelnen Bundesländern - organisierten Versammlungsrechts geht, sind in erster Linie diese befugt, solche Änderungen durchzuführen. Wie dem Schreiben im Anhang zu entnehmen ist, empfiehlt der Petitionsausschuss, das Anliegen an die Petitionsausschüsse der Länder heranzutragen.
Beste Grüße
das openPetition-Team