Familie

Noch 5 Tage

Kinderrechte in gerichtlichen Familienverfahren stärken

Petition richtet sich an
Bundestag

133 Unterschriften

123 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet Juli 2024
  2. Sammlung noch 5 Tage
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Neuigkeiten

08.07.2024, 11:06

Wechsel der ehemaligen Überschrift in den Text der Petition gegen eine allgemeinverständlichere Kurzbeschreibung

Rechtschreib-Korrekturen

Kleine Kürzungen und Umformulierungen - Begrenzung der Textmengen auf 5 000 Zeichen


Neuer Titel: EffektivererKinderrechte Rechtsschutzin fürgerichtlichen FamilienFamilienverfahren durch Videoaufzeichnung der mündlichen Gerichtsverhandlungenstärken

Neuer Petitionstext:

Effektiverer Rechtsschutz für Familien durch Videoaufzeichnung der mündlichen Gerichtsverhandlungen

Diese Petition betrifft über Art. 25 GG JEDEN Bundesbürger.

Im Jahre 2022 haben deutsche Gerichtewurden nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes insgesamt 14.599, somit rd. 41 mal TÄGLICH, Sorgerechte von Eltern für ihre Kinder eingeschränkt bzw. entzogen (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Adoptionen/aktuell-pflegschaften.html). In etwas weniger als der Hälfte, nämlich 7.145 mal, sind Kinder und Eltern aufgrund der Beschlüsse voneinander getrennt worden; gleichbedeutend mit rd. 20 "Herausnahmen" JE TAG.

Wir als Familie sind selbst Betroffene einer solchen Situation.

Von einer Sekunde zur anderen ändert sich dabei das komplette Leben einer Familie und ihres sozialen Umfeldes. Mit dem Moment der Herausnahme verliert das betroffene Kind jeglichen Halt und Schutz durch seine engsten Bezugspersonen, es verfällt in einen 'Überlebensmodus', um die Wucht der Veränderung überhaupt ertragen zu können. Es entstehen direkt zu Beginn schonder Trennung Traumata mit wahrscheinlich lebenslangen Folgen.

Hat ein Gericht nun nicht ausreichend, und nur um solche Fälle geht es in dieser Petition, von Amts wegen ermittelt, beispielsweise wenn unterschiedliche Auffassungen zu Tatsachenbehauptungen bestehen, will oder kann es die Wahrheit nicht hinreichend erforschen, sind Verfahrensbeteiligte, Professionen oder das Gericht selbst parteiisch, vorfestgelegt, was in Familienverfahren systembedingt häufigste Gründe für formale und sachliche Fehler sind, haben diese eine erhebliche Bedeutung für die Entscheidungen des Gerichts.

Die Amts- und Oberlandesgerichte sind an die ständige Rechtsprechung des BundesverfassungsgerichtBundesverfassungsgerichts gebunden. Mir sind zahlreiche aktuelle Familienverfahren bekannt, in denen durch Zuwiderhandlungen der Gerichte gegen die rechtsverbindliche höchstrichterliche Rechtsprechung nachweisbar zu Unrecht Sorgerechte entzogen worden sind, Familien auseinandergerissen, zerstört.

Familienverfahren werden bei Gericht unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. Was ursprünglich dem Schutz der betroffenen Kinder dienen sollte,soll, öffnet Fehlverhalten Tür und Tor.

Mit der Aufzeichnung der mündlichen Verhandlungen, wie es für Strafverhandlungen, die ohnehin öffentlich geführt werden, geplant ist,ist (www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0510_Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz_DokHVG.html), wäre gewährleistet, daß unwahre Tatsachenbehauptungen bewiesen werden könnten, daß Parteilichkeit sichtbar würde, Richterinnen und Richter erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt werden könnten. Bisher gilt: Nur, was im Vermerk der Verhandlung protokolliert ist, hat stattgefunden. Und im Vermerk landet, was der oder die Vorsitzende diktiert; was unerwünschte oder unbequeme Informationen und Begebenheiten praktisch ausschließt. Diese Vorgehensweise ist naturgemäß fehleranfällig.

Die Forderung lautet daher: In Familienverfahren werden die mündlichen Verhandlungen auf Video aufgezeichnet. Dabei kommt eine Software zum Einsatz, die die gesprochenen Worte transkribiert. Eine solche Software ist auch für Verhandlungen im Strafrecht vorgesehen und existiert meines Wissens bereits. DieDiese Aufzeichnungen sind zur gerichtsinternen Verwendung bestimmt, für Beweiszwecke und zur Strafverfolgung.

Eine weitere erhebliche Verbesserung des Familienrechts wäre damit verbunden, wenn sich die Gerichte an die einzelnen im FamFG (dejure.org/gesetze/FamFG) formulierten Paragraphen nicht bloß halten sollten ("Soll-Bestimmung"), sondern halten müßten, diese also verbindlich wären für die Familiengerichte in beiden Instanzen. Bei Zuwiderhandlungen könnten Richterinnen und Richter damit einfacher oder überhaupt erst für Fehler wie Verstöße gegen das FamFG zur Verantwortung gezogen werden.

Ich erhoffe mir, daß mit derartigen Veränderungen wesentlich weniger Familien durch gerichtliche Entscheidung beschädigt würden. Dem staatlichen Wächteramt steht die Trennung von Kindern und ihren Eltern(teilen) als äußerstes Mittel zur Verfügung. Und genau so sollte es (wieder) eingesetzt werden; mit dem ausschließlichen Fokus auf das Wohl des Kindes. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. September 2020 (Az.: 1 BvR 528/19, Rn. 39) formuliert:

"Nehmen Kind und Elternteil das Eltern-Kind-Verhältnis positiv wahr, ist die drohende psychosoziale Schädigung des Kindes im Falle der Trennung regelmäßig sehr groß, so dass nur schwerstwiegende Gefahren bei Verbleib des Kindes einen Eingriff rechtfertigen können."

Das Landesjugendamt Bayern benennt die Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung als schwerstwiegende Gefahren wie folgt:

  • Körperliche und seelische Vernachlässigung
  • Seelische Misshandlung
  • Körperliche Misshandlung
  • Sexueller Missbrauch/sexuelle Gewalt/sexualisierte Gewalt

In allen anderen Fällen ist der Entzug von Sorgerechten per Definition nämlich nicht erforderlich, geeignet, angemessen.

Die mit dieser Petition gewünschten Veränderungen könnten einen wesentlichen Beitrag leisten für mehr Gerechtigkeit im Familienrecht und viele Kinder und deren Familien vor unwürdigen und ungemein gewaltvollen Eingriffen in ihre Autonomie bewahren.

Frank Sonneborn



Neue Begründung:

Wir stehen seit November 2018 dem Amtsgericht in Stralsund in mittlerweile über 40 Familienverfahren gegenüber, das sich belegt und damit beweisbar von Anbeginn an über die meisten der für Familiengerichte sowie die dort geführten Verfahren geltenden Regeln hinwegsetzt.

Das zuständige Oberlandesgericht in Rostock verhält sich in den Beschwerdeverfahren analog. Da die Beschwerde zum Bundesgerichtshof noch nie zugelassen wurde, war unser Rechtsweg damit regelmäßig erschöpft.

Es existieren diverse Hinweise darauf, daß Fehlverhalten und die sich für die Familien daraus ergebenden Konsequenzen eher die Regel sind als die Ausnahme. Die Stellungnahme eines Fachanwalts für Familienrecht (www.bundestag.de/resource/blob/658134/030d364a7c81373411f0e2ebf3f429d5/hildebrandt-data.pdf) aus dem Jahre 2019, entstanden für die Verwendung im Bundestag, beschreibt die aktuelle Situation ziemlich präzise. Eine Erhebung aus dem Jahre 2023 beschäftigt sich mit der "Qualität in kindschaftsrechtlichen Verfahren" (www.erhebung-kindschaftsrecht.de/). Die Ergebnisse sind so beängstigend wie alarmierend.

Ich habe zu Beginn unserer 'Familientragödie' begonnen, die jeweiligen Geschehnisse und ihre Entstehung aufzuschreiben. Dabei sind Seiten wie JustizOpfer-Familie.de, staatliche-kindesmisshandlung.de/index_seite.html entstanden und der Versuch, über eine Petition change.org/kindesunwohl Gerechtigkeit heraufzubeschwören.

Die Inhalte der Seiten sind lang nicht mehr aktuell, durch die Rasanz und Brisanz der Ereignisse habe ich häufig nicht die Muße gefunden, dort weiterzuschreiben.

Aktuell leben bei und mit mir auf eigenen Wunsch und selbstgewählt drei von vier Kindern, für zwei davon verfüge ich nicht über das elterliche Sorgerecht. Meine jüngste Tochter sollte am 11.06. dieses Jahres durch Gerichtsvollzieherin und Polizei 'nach Hause' geholt werden. Ihre eigene Willensäußerung konnte die erneute Trennung erst einmal verhindern. Als Folge sind jüngst fünf Tage Ordnungshaft gegen mich angeordnet worden, ich habe Beschwerde eingelegt.

Gerade kommtkeimt vorsichtig das Gefühl auf, als könnte unsere 'Geschichte' langsam enden. Einzig mein jüngster Sohn ist in einem so schlechten Allgemeinzustand, daß er seit ein paar Wochen in einer psychiatrischen Klinik behandelt wird. Er äußert seit einigen Monaten, nicht mehr an mir als Vater interessiert zu sein. Aus meiner Sicht ist sein Verhalten Paradebeispiel für die sog. Eltern-Kind-Entfremdung. In der Vergangenheit hat er stets erklärt, er wolle, daß ihm beide Elternteile zurverfügungstehen. Er wolle Mama und Papa sehen, bei ihnen wohnen.

Ich hoffe sehr, daß ihm geholfen werden kann, daß es auch für ihn ein Zurück gibt, in das Fühlen, das Wünschen und in die Hoffnung, ein Zurück in sein Leben. Und ich wünsche mir sehr, daß ich irgendwann wieder ein Teil davon sein darf.

Die Petition soll am Weltkindertag (www.weltkindertag.de/), dem 20. September 2024 abgeschlossen sein.



Neues Zeichnungsende: 20.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 42 (38 in Deutschland)


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