Umwelt

Keine Windräder im Naturpark Diemelsee

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Regierungspräsident Walter Lübcke

1.127 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

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Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

26.05.2015, 16:01

Inzwischen wurde dem Regierungspräsidium Kassel in einer vertieften Begründung dargelegt, warum im Naturpark Diemelsee keine Windräder gebaut werden sollen:

"Der Naturpark Diemelsee ist eine der grünen Lungen Hessens und Nordrhein-Westfalens. Ausgedehnte Wälder, die höchsten Berge des Sauerlandes, liebliche Täler und gewachsene bäuerliche Kulturlandschaften prägen sein Bild. Begrenzt wird der Naturpark im Westen vom Wintersportort Willingen, im Norden von der Kleinstadt Marsberg am Übergang zum Naturpark Eggegebirge. Mittendrin liegt der Diemelsee, ein Stausee mit einigen sehr wertvollen Naturschutzgebieten in unmittelbarer Nähe. Im Süden des Naturparks liegen einige Ortsteile der alten Hansestadt Korbach im Waldecker Land.
Doch dieses Rückzugsgebiet für zahlreiche seltene und bedrohte Pflanzen und Tiere (s.o.) sehen wir nun seinerseits bedroht. Obwohl rings um den Naturpark bereits etwa 100 Windkraftanlagen dafür sorgen, dass z. B. die Gemeinde Diemelsee (bei gutem Wind) ein Vielfaches des Stromes produziert, den sie selbst verbraucht, sollen nach dem Entwurf des Teilregionalplans im Naturpark neue Vorrangflächen für Windenergie in großem Stil ausgewiesen werden (KB 28, KB 29, KB 31, KB 32, KB 34, KB 36, KB 38, KB 38a, KB 40, KB 80). Und dies, obwohl sich die Vertreter der Bürger in den Kommunalparlamenten eindeutig gegen die Ausweisung dieser Flächen ausgesprochen haben. Dieses touristisch bedeutsame Gebiet würde durch den Bau und Betrieb von WKA irreparablen Schaden erleiden. Im Hunsrück ist infolge des ungezügelten Baus von WKA die Zahl der Urlaubsgäste von 2011 bis 2012 (neuere Zahlen gibt es noch nicht) um 6,3% zurückgegangen. Im besagten Zeitraum sind die Zahlen in Rheinland-Pfalz nur im Hunsrück und im Rheintal, das an den Hunsrück grenzt, zurückgegangen.
Wir zitieren aus dem Internet-Auftritt des Naturpark Diemelsee (Abruf 09.05.2015):
"Ein Naturpark ist eine einzigartige Kulturlandschaft, in der der Mensch weniger als anderswo in natürliche Gegebenheiten eingreift.
Als großräumiges Gebiet vermittelt der Naturpark besondere Räume für Naturerleben, Entspannung und Erholung. Er bewahrt und entwickelt Natur und Landschaft mit den Menschen für die Menschen.
Zugleich ist der Naturpark eine Schutzgebietskategorie nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sollen im Naturpark durch umweltverträgliche und nachhaltige Aktionen umgesetzt werden. Wichtig sind z. B. Erholungseinrichtungen, Umwelt- und Klimaschutz, Besucherlenkung, Vertragsnaturschutz, Umweltbildung, Öffentlichkeitsarbeit und gezielte Landschaftspflegemaßnahmen.
Dabei sollen die Belange und Interessen der Land- und Forstwirtschaft, der Siedlungsentwicklung, des Naturschutzes und des Tourismus aufeinander abgestimmt werden.

Der entscheidende Wegbereiter der deutschen Naturparke war der Hamburger Großkaufmann Dr. Alfred Toepfer. Im Januar 1954 wurde er Vorsitzender des Vereins Naturschutzpark (VNP). Auf dessen Jahresversammlung 1956 schlug er in seinem Vortrag „Naturschutzparke – eine Forderung unserer Zeit“ die Bildung von fünfundzwanzig Naturparken vor und erntete damit große Zustimmung.
Neben dem Natur- und Landschaftsschutz wurde der sozialen Erholungsfunktion einer Landschaft eine große Bedeutung eingeräumt, Menschen sollten sie im Einklang mit der Natur nutzen können. Durch bereitgestellte Bundes- und Landeszuschüsse entstanden in den nächsten Jahren im ganzen Bundesgebiet Naturparke, die auf eine breite Akzeptanz stießen. Vor der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 gab es 64 Naturparke, danach stieg die Zahl auf heute insgesamt 103.
Einer davon ist der Naturpark Diemelsee, der am 4. Dezember 1965 mit Unterstützung der beiden Landkreise Brilon (Nordrhein-Westfalen) und Waldeck (Hessen) gegründet wurde. Seine Fläche umfasst die Gemeinden Diemelsee und Willingen sowie Ortsteile der Städte Korbach, Brilon und Marsberg und erstreckt sich auf 21.000 Hektar in Hessen und 12.500 Hektar in Nordrhein-Westfalen. Er ist der erste deutsche Naturpark, dem ein Gewässer seinen Namen gab."

Das Bundesnaturschutzgesetz führt in § 27 unter der Überschrift "Naturparke" folgendes aus:
(1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
1. großräumig sind,
2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,
5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und
6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.
(2) Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele des Natu


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