12.01.2016, 11:09
Liebe Unterzeichner der Petition "Keine Windräder im Naturpark Diemelsee",
heute habe ich folgenden Brief an Dr. Lübcke geschickt:
Sehr geehrter Herr Dr. Lübcke,
am 15.05.2015 habe ich Ihnen eine Petition unter dem Titel: "Keine Windräder im Naturpark Diemelsee" zugeschickt. Bisher habe ich von Ihnen leider keine Reaktion erhalten, nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
In der „Verfassung des Landes Hessen“ vom 1. Dezember 1946, zuletzt geändert am 20. März 1991, heißt es in Artikel 16: "Jedermann hat das Recht, allein oder gemeinsam mit anderen, Anträge oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu richten." Da Ihre Behörde die zuständige Behörde für unser Anliegen ist, haben wir die Petition an Sie gerichtet. Aus dem Petitionsrecht ergibt sich allerdings auch die Verpflichtung der zuständigen Behörde, sich mit dem Anliegen der Petenten zu befassen und diese über die Ergebnisse der Befassung zu informieren.
Daher bitte ich Sie, mir bis Freitag, den 29. Januar 2016 den Stand der Bearbeitung unserer Petition mitzuteilen. Insbesondere erbitte ich Auskunft darüber, bis wann Sie über unser Anliegen abschließend entscheiden werden.
Sollten Sie nicht für unser Anliegen zuständig sein, bitte ich Sie um Angabe der zuständigen Behörde oder sonstigen zuständigen staatlichen Stelle. Bitte leiten Sie die Petition ggf. dorthin weiter.
Anliegend finden Sie noch einmal die Petition und die aktualisierte Liste von 1127 Unterschriften mit den Kommentaren der Petenten. Wir erwarten, dass Sie sich substantiell mit unseren Argumenten auseinandersetzen und sie bei der weiteren Regionalplanung berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Stiehl