03.03.2015, 14:37
Sehr geehrte Unterstützerinnen,
sehr geehrte Unterstützer,
ab heute läuft die Einspruchsfrist bis zum 7.4.2015. Ich darf Sie bitten von Ihrem Recht gebrauch zu machen. Erheben Sie Einspruch gegen den Entwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie der Gemeinde Emmerthal nach § 3Abs 2 Bau GB unter Angabe Ihrer Gründe.
Um sich ggf. auf dem Gebiet Windkraft weiter zu bilden, empfehle ich folgende Veranstaltung:
Krank durch Windkraft, Filmvortrag am 11.3.15 um 19.30 Uhr im Schützenhaus Flegessen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stallmann