22.06.2023, 06:51
Die Entscheidung wurde mehrheitlich für die Vorlage 322/2023 getroffen.
Die Vorlage ist hier zu finden: sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4490/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZV9cvD4Ne8Z2IPZFkhU2SoE, .Punkt 5.1.
Zusammenfassend: Es bleibt bei +3% für alle Beiträge. (Nicht 6 %)
Zudem:
1. Die Geschwisterermäßigung im Offenen Ganztag wird für das 2. Kind von bisher 100% auf 50% reduziert. Das 3. Kind und jedes weitere Kind einer Familie bleibt beitragsfrei.
2. Für die Kindertagesstätten und Kindertagespflege wird die Einkommensstufe 1, in der kein Beitrag zu entrichten ist, von 25.000 € auf 30.000 € angehoben.
3. Für die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege werden 3 weitere Einkommensstufen mit 135.000 €, 145.000 € und 155.000 € eingeführt.
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Fazit:
Es wurde eine satzungsgemäße Erhöhung hinsichtlich der Kitabeiträge und eine Beitragserhöhung von 50% für das 2. Kind in der OGS-Betreuung vorgenommen.
Leider entspricht dies nicht den in der Petition gestellten Forderungen. Letztlich konnte nur die Erhöhung von 6% abgewendet werden.
Des Weiteren ist mir im Protokoll unter Punkt 5.2 aufgefallen, dass die Essensbeiträge von 3,20 auf 3,50 angehoben werden. Der Beitrag für „Kitafino“ wird ebenfalls um 0,25 Cent angepasst.
Jedem ist bewusst, dass, sollten Vorschläge und Forderungen umgesetzt werden, dies auch Folgen in anderen Bereichen haben kann. Die Familien aus Erftstadt haben - bis auf die Anpassung der Einkommensstufe - keinen finanziellen Vorteil hieraus gewonnen. Inflation hin oder her - hier wurde kein Zeichen der gesetzt.
Ich persönlich bin über das Ergebnis enttäuscht.
Nun kam die Frage auf, ob überhaupt eine Satzungsänderung in dieser Kürze rechtens ist. Sollten sich Verwaltungsrechtler unter den Unterzeichnern befinden, würde ich es begrüßen, wenn sich diese bei mir über die Petition melden würden.