Erfolg
Umwelt

Keine Verfüllung mit schadstoffbelastetem Bauschutt/Gleisschotter im Steinbruch Gräfenberg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtrat Gräfenberg

1.357 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

1.357 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

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Neuigkeiten

05.11.2021, 13:00

Stadtrat hebt Beschluss vom 21.02.2019 auf

Danke!

an Bürgermeister Ralf Kunzmann, an die Stadtverwaltung, an die Mitglieder des Stadtrates und an alle Unterstützerinnen und Unterstützer

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

unsere gemeinsamen Anstrengungen der vergangenen 15 Monate waren erfolgreich.

Die folgenden Zeilen aus dem Bericht zur 22. öffentlichen Sitzung des Gräfenberger Stadtrates am 14.10.2021 (siehe Amtsblatt Gräfenberg, Ausgabe Nr. 44/2021 v. 04.11.2021) dokumentieren die Unterstützung des Stadtrats für die vielen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die insgesamt 172 Einwendungen gegen die geplante Verfüllung mit schadstoffbelastetem Bodenmaterial, Bauschutt und Gleisschotter im Gräfenberger Steinbruch der Firma Bärnreuther+Deuerlein erhoben haben.

Die IGS hat den Stadtrat bereits im Frühjahr des Jahres auf Ungereimtheiten in den Antragsunterlagen aufmerksam gemacht und 1.356 Bürger haben unser Anliegen in einer Unterschriftenaktion unterstützt.

Letztendlich hat das Wasserwirtschaftsamt Kronach am 14.07.2021 unsere Bedenken bestätigt. Wir bedanken uns beim Wasserwirtschaftsamt Kronach, das sich viel Zeit genommen hat für eine gründliche Prüfung des Antrags und nunmehr zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Standort als sehr empfindlich (Kategorie A) einzustufen ist.

Hier die entsprechende Passage aus dem genannten Amtsblatt:

Bekanntgabe des Schreibens des Wasserwirtschaftsamtes Kronach zum Änderungsantrag der Firma Bärnreuther + Deuerlein Schotterwerk GmbH & Co.KG

Am Sitzungstag wurde um 17:45 Uhr, stellvertretend von der IGS Gräfenberg, die Unterschriftensammlung an Ersten Bürgermeister Kunzmann übergeben, welche von 1.356, darunter 601 Bürgerinnen und Bürger aus Gräfenberg, unterstützt wurde. Hierzu waren ca. 25 bis 30 interessierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort anwesend. Die von dem Vertreter der IGS gehaltene Rede sowie die dargelegten Informationen werden an die Stadträte weitergeleitet.

In der Sitzung wurde dem Stadtrat das Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 14.07.2021, welches am 20.09.2021 der Stadt Gräfenberg übermittelt wurde, bekanntgegeben.

Im Rahmen der Diskussion wurde deutlich, dass das Vertrauensverhältnis zur Fachbehörde Wasserwirtschaftsamt erschüttert ist. Es ist nicht nachvollziehbar, wie dieselbe Behörde derart unterschiedliche Stellungnahmen abgeben kann.

Es wurde folgender Beschluss gefasst: Der Stadtrat Gräfenberg nimmt das Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 14.07.2021 zur Kenntnis. Die Stadt Gräfenberg beantragt, beim weiteren Verfahren zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung alsbald beteiligt und informiert zu werden.

Der Stadtrat erhebt demzufolge Bedenken, sodass der damals gefasste Beschluss vom 21.02.2019 hinsichtlich der nicht vorhandenen Einwände bei der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aufgehoben wird.

Gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wird entgegen der ursprünglichen Beschlussfassung zudem folgender Einwand nachgereicht: Aufgrund der aktuellen Standortbeurteilung (sehr empfindlich, Kategorie A), die sich aus der ergänzenden Stellungnahme des WWA vom 14.07.2021 ergibt, muss die Stadt Gräfenberg gegenwärtig davon ausgehen, dass im Falle von Einlagerung schadstoffbelasteten Materials Nachteile für Mensch, Wasser, Umwelt und Natur nicht ausgeschlossen sind, da die Schutzfunktion am Standort nicht ausreicht.

Das Einvernehmen der Stadt als TÖB kann -aufgrund nachträglich geänderter Tatsachen- demnach nicht mehr erteilt bzw. aufrechterhalten werden, da der Antrag den der Kommune übertragenen Aufgaben bzw. Pflichten (z.B. Risikovorsorge, Bevölkerungsschutz, Schutz und Pflege kommunaler Gewässer, Abwehr potenzieller Gefahren für Mensch, Tier, Umwelt und Natur) entgegensteht.

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Ausblick: Über die weitere Vorgehensweise im Antragsverfahren wurde noch keine Entscheidung getroffen. Wir halten Euch auf dem Laufenden.


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