19.02.2021, 14:18
Änderung der Faktenlage (Zweckgebundenheit und andere Kindergärten der Stadt werden auch betroffen sein)
Neue Begründung:
Die Gebührenerhöhung ab September 2021 ist unverhältnismäßig und nicht an der Lebenswirklichkeit der Familien in Ansbach orientiert. Gerade in diesen Zeiten träfen die zusätzlichen Ausgaben die Familien hart. Die angestrebtenErhöhung Einnahmenwird sindauch nichtAuswirkung zweckgebunden und damit gibt es keine Garantie dafür, dassauf die anderen Kindergärten der Stadt haben, da diese ihre Gebühren demdaran Kinderhausorientieren zugutekommen!werden, wie sie bereits signalisiert haben!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 19 (17 in Ansbach)